Florian Stumfall

19.10.2023

Parteienverdrossenheit

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bestimmt in seinem Artikel 20: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ Dies entspricht der Vorstellung von einer Demokratie, die ja die Herrschaft des Volkes bedeutet. So wurde es im Jahre 1949 festgelegt und so ist es bis heute gültig. Doch das Ergebnis nach so vielen Jahren entspricht längst nicht mehr der ursprünglichen staatspolitischen Absicht.

Symbolbild von Michael Schwarzenberger auf Pixabay

Tatsächlich beanspruchen längst die Parteien die Macht, und sie haben sich dabei von dem Volk als dem Souverän mehr und mehr entfernt. Sie beherrschen den politischen Betrieb uneingeschränkt. Sie haben auf dem Feld der Politik keinerlei Konkurrenz. Zwar müssen sie sich die Wählerstimmen untereinander teilen, doch dies ist eine Aufteilung innerhalb eines Kartells. Darauf, was hier schiefgelaufen ist, weist der folgende Grundgesetzartikel 21 hin. Er legt fest: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.“ Das ist übrigens im ganzen Grundgesetz der einige Artikel, in dem auf die Parteien Bezug genommen wird.
Fasst man aber zusammen, was in den Grundgesetzartikeln 20 und 21 von der Staatsgewalt gesagt wird, so ergibt sich, dass die Parteien nicht nur bei der politischen Willensbildung mitwirken (Artikel 21), sondern sich dazu ein Monopol verschafft haben. Es besteht keine andere Kraft, die es ihnen gleichtun könnte. Das aber ist keine Mitwirkung, sondern die Anmaßung der ausschließlichen Machtausübung.

Laut Grundgesetz sollen die Parteien nur mitwirken

Dabei ist eine konkurrierende Kraft durchaus vorgesehen. Denn die vom Volke ausgehende Staatsgewalt soll nicht nur in Wahlen, sondern auch durch Abstimmungen (Artikel 20) ausgeübt werden. Doch das ist nicht der Fall. Tatsächlich verkünden Parteipolitiker, auf Bundesebene gebe es in Deutschland keine Volksabstimmungen. Das Motiv dazu ist leicht einzusehen: Hätte man, wie oft gefordert, die Entscheidungen zum Abbau der deutschen Souveränität zugunsten der EU oder über die Abschaffung der Deutschen Mark verfassungsgemäß zum Gegenstand einer Abstimmung gemacht, so hätte die vom Parteien-Kartell verfolgte Politik wahrscheinlich schwere Niederlagen hinnehmen müssen.
Doch auch was die Wahlen selbst angeht, zeigen sich die Parteien als Monopolisten. Sie lassen nämlich den Souverän erst dann zu Wort kommen, wenn eine Wahl ansteht, das heißt, wenn es unvermeidlich geworden ist, die Bürger sich äußern zu lassen. Die Aufstellung der Kandidaten aber ist streng und ausschließlich in Händen der Parteien, mag es auch in der Kommunalpolitik Ausnahmen geben. Wollten aber die Politiker, die so gerne von mehr Teilnahme der Bürger sprechen, ihren Worten Glaubwürdigkeit verleihen, so könnten sie ein Konzept zum Wahlrecht vorlegen, das es den Wahlberechtigten erlaubt, zunächst einmal darüber zu entscheiden, welche Persönlichkeiten kandidieren sollen. Dabei könnten dann auch solche als Kandidaten zum Zuge kommen, die keiner Partei angehören, aber Vertrauen und Ansehen in der Bevölkerung genießen. Eine derartige Regelung wäre eine „Mitwirkung“ der Parteien und kein Monopol, und die Bürger wären erheblich mehr ins demokratische Geschehen eingebunden. So aber haben sie sich mit dem politischen Personal abzufinden, das ihnen von den Parteien vorgesetzt wird, und das löst manchmal schmerzliche Gefühle aus.

Alle Staatsgewalt geht von den Parteien aus

Dafür, dass sie das Grundgesetz nur in einem einzigen Artikel erwähnt, beanspruchen die Parteien sehr viel Macht. Doch noch deutlicher und schwieriger wird das Problem, wenn es die Fraktionen angeht, das heißt, die Parteien-Gruppierungen in einem Parlament. Auch die Fraktionen werden im Grundgesetz nur ein einziges Mal erwähnt, und das nur in einem ausschließenden Zusammenhang. Grundgesetzartikel 38 verbietet nämlich den Fraktionszwang, denn jeder Abgeordnete ist nur seinem Gewissen unterworfen.
Soweit die Theorie. In der Wirklichkeit stellt der Fraktionszwang den offensichtlichsten und konsequentesten Verfassungsbruch der deutschen Politik dar. Das geht so weit, dass manchmal der Fraktionszwang ausdrücklich aufgehoben wird, um ihm dann sofort wieder Geltung zu verschaffen. Dieses Ärgernis ist nicht oft genug zu beklagen, aber es ist in diesem Zusammenhang nicht das einzige.
Nimmt man beispielsweise das Geschehen bei einer TV-Sendung in einer Wahlnacht, so stellt man fest, dass immer wieder Rechnungen bezüglich der Fraktionsstärken der verschiedenen Parteien angestellt und die Möglichkeiten einer Regierungsbildung abgeleitet werden. Die Stimmen der Parteien werden dabei jeweils als eine Einheit von bestimmter Größe begriffen. Die vom Wähler als dem Souverän durch die Wahl delegierte Staatsgewalt geht unmittelbar an die Fraktionen, und dabei haben die einzelnen Abgeordneten nur noch zahlenmäßiges Gewicht, kein politisches mehr.

Parteien haben sich ein Monopol verschafft

So wird der Parteienhader in die Parlamente getragen, in denen längst nicht mehr das ganze Hohe Haus, wie es sein müsste, die Regierung kontrolliert, sondern nur noch die Opposition dies tut.
Gäbe es aber in den Parlamenten unabhängige Abgeordnete, die nicht auf dem Ticket einer Partei fahren, sondern wirklich sich selbst verantwortlich fühlen dürften, so würde es immer schwieriger, die Parteiinteressen zu verhandeln anstatt das Gemeinwohl, und es wäre auch nicht mehr so einfach, einen Antrag – unabhängig von seinem Inhalt – abzulehnen, nur weil es aus einer missliebigen politischen Ecke kommt. Unabhängige Abgeordnete müssten durch Argumente überzeugt werden, ein Vorgang, der ursprünglich als selbstverständlich angenommen worden ist.
Diese Idee wiederzubeleben, wäre ein aussichtsreiches Mittel gegen die Politikverdrossenheit. Diese wurde nie richtig analysiert. Daher weiß man nicht, inwieweit es sich dabei um eine Parteienverdrossenheit handelt. Verwunderlich wäre es nicht angesichts des Machtanspruchs vor allem der regierenden Parteien einerseits und dem Ergebnis ihrer Politik, das geeignet ist, aus Verdrossenheit tiefe Trauer werden zu lassen.

Kolumne von Dr. Florian Stumfall
Erstveröffentlichung PAZ (redaktion@preussische-allgemeine.de)

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