Florian Stumfall

20.06.2024

Horrormaßnahmen

Mit Erstaunen hat vor allem Deutschland zur Kenntnis genommen, dass der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) zu Den Haag in Person des Chefanklägers Karim Khan wegen des Verdachts von Kriegsverbrechen durch die israelische Armee Antrag auf einen Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu gestellt hat. In Deutschland war man deshalb besonders betroffen, weil sich Berlin zu Zeiten der Kanzlerin Angela Merkel zur bedingungslosen Unterstützung Israels als einer Form der Staatsräson bekannt hat. Damals dachte man wohl, das mache einen guten Eindruck, ohne viel zu kosten. Doch es könnte auch anders kommen.

Seit 2017 Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation: Tedros Adhanom Ghebreyesus (Bild: World Economic Forum/ Greg Beadl).

Unterstellt nämlich, der Haftbefehl würde erlassen und Netanjahu plane einen Staatsbesuch in Deutschland – wie könnten die hiesigen Autoritäten dann verfahren? Sollten sie den Besuch im Vorfeld zurückweisen und damit den Repräsentanten des Staates, dem man sich aufs engste verpflichtet hat, brüskieren? Sollte man den Besuch empfangen und dann festnehmen, wozu man als Signatarmacht der IStGH verpflichtet wäre? Oder sollte man diese Verpflichtung missachten?
Erste Erörterungen über dieses Problem hat man schon vernommen. Was auch immer man täte – die Entscheidung wäre nie wirklich frei, weil sich Deutschland in dieser Sache zwar nur teilweise, aber dafür zweimal seiner Souveränität begeben hat. Das geschah durch den Beitritt zum Vertrag über den IStGH und mehr noch durch die unbedingte Garantie Israel gegenüber.

Der Internationale Strafgerichtshof

Doch keine dieser beiden Entscheidungen wurde jemals kritisch beleuchtet, vor allem nicht unter dem Aspekt des Verzichts auf die eigene Souveränität. Dieser ist im Laufe der Entwicklung der einstigen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft von einer losen Form der Zusammenarbeit hin zu einem unitären Zentralismus ohnehin zum Alltag geworden. Aber nicht nur die EU löst die Souveränität von Nationalstaaten auf, sondern eben auch die transnationale Strafgerichtsbarkeit und in neuerer Zeit mehr und mehr auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO).
Die Grundlage der Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofes ist das Römische Statut, ein Vertragswerk, dem bislang sechs Zehntel der Staaten beigetreten sind, die allerdings nur 30 Prozent der Weltbevölkerung umfassen. Große Länder wie China, Indien, die USA oder Russland sind keine Vertragspartner. Der IStGH wurde zwar auf Betreiben, aber außerhalb der Vereinten Nationen gegründet. Er verfolgt schwerste Delikte wie Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Allerdings bezieht er seine Legitimation auf zweifelhafte, weil mittelbare Weise.

Zwei große Spieler, die Souveränitätsrechte an sich ziehen

Zudem ist er mit einem Gericht im eigentlichen Sinn nicht zu vergleichen, weil ihm keine Strafverfolgungsbehörde zur Seite steht. Urteile können daher im Allgemeinen nicht exekutiert werden. Wo dies dennoch geschehen ist, handelte es sich stets um abgehalfterte afrikanische Potentaten, die den Schutz ihres Staates verloren hatten. Andererseits hat der Einsatz von geächteten chemischen Kampfmitteln durch die USA im Vietnamkrieg zu keiner Anklageerhebung geführt.
Wenn demgegenüber heute der in Den Haag angeklagte russische Präsident Wladimir Putin offiziell als „flüchtig“ geführt wird, zeigt diese Formulierung ebenfalls die Hilflosigkeit der Institution. Da sie sich an die mächtigen Staatenlenker nicht wagen darf, bestätigt sie die alte Klage, dass man die Kleinen hänge, die Großen aber laufen lasse. So erscheint die Mitgliedschaft beim Römischen Statut weder sehr zweckmäßig noch ehrenhaft, denn es hängt ihr immer ein Ruch von Siegerjustiz an.
Ein weiterer großer Spieler, der Souveränitätsrechte an sich zieht, ist die Weltgesundheitsorganisation (WHO). Sie ist im Gegensatz zum IStGH eine Unterorganisation der Vereinten Nationen. Von ihrem Chef, dem Äthiopier Tedros Adhanom Ghebreyesus, kurz Tedros genannt, ist wenig bekannt, vor allem nicht, wie er es zum Chef dieser Organisation gebracht und wer ihm dabei geholfen hat. Sicher ist dagegen seine Mitgliedschaft in der ursprünglich kommunistischen Volksbefreiungsbewegung Tigray. Als Regierungspartei wechselte sie das Banner und war daraufhin von den USA wohlgelitten und ebenso gut bezahlt, wobei sich hierin die Chinesen auch nicht lumpen lassen.

Die Weltgesundheitsorganisation

Was die Ziele der WHO angeht, so hat die Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner rund 900 Dokumente ausgewertet und ist zu folgendem Ergebnis gekommen: Die WHO plant für sich das Recht, einen weltweiten „Klima-Gesundheitsnotstand“ auszurufen; Impfung und Digitalisierung der gesamten Menschheit; Impfungen wegen „Klimawandel“; die Abschaffung der medizinischen Selbstbestimmung; massive Ausweitung von klinischen Versuchen an Menschen; die Kriminalisierung von Impfkritikern und anderes mehr.
Die Zuständigkeit für diese Horrormaßnahmen liegt allein beim Chef der WHO, ohne Kontrolle oder Pflicht zur Rechtfertigung. Ein einzelner, nicht einmal sehr durchsichtiger Mann also könnte durch einen Fingerzeig die gesamte Menschheit in medizinische Haft nehmen, und niemand hätte dagegen ein Mittel, weil es formalrechtlich nicht zu beanstanden wäre.
Staaten bestehen, rechtlich gesehen, aus den materiellen Teilen von Staatsgebiet, Staatsgewalt und Staatsvolk. Dazu aber kommt als immaterielle Voraussetzung die Souveränität, ohne welche die drei anderen nicht zu erhalten und zu bewahren wären. Der Artikel 24 Grundgesetz erlaubt zwar die teilweise Übertragung von Hoheitsrechten an eine internationale Schiedsgerichtsbarkeit zur Schlichtung von Streitigkeiten, nicht aber an einen internationalen Strafgerichtshof
Wer aber immer mehr Teile der Souveränität eines Staates unwiderruflich und auf Dauer abgibt, gefährdet das Ganze. Der Verzicht nämlich insinuiert, die Macht des Nationalstaates käme in einem übergeordneten, zentralen System besser zur Anwendung. Das aber bedeutet, zu Ende gedacht, die Weltregierung als Weltdiktatur, so wie sie vom Weltwirtschaftsforum ja schon in Aussicht gestellt worden ist.

Kolumne von Dr. Florian Stumfall
Erstveröffentlichung PAZ (redaktion@preussische-allgemeine.de)

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