von aw 16.01.2025 09:32 Uhr

83-Jährige aus Ulten überrascht Einbrecher und vertreibt sie

Eine mutige 83-jährige Frau aus Ulten hat vor wenigen Tagen Einbrecher auf frischer Tat ertappt und in die Flucht geschlagen. Dabei erkannte sie zwei der Eindringlinge als diejenigen wieder, die sie bereits im Oktober unter ähnlichen Umständen um ihre Rente betrogen hatten. Dank der schnellen Reaktion der Ordnungshüter konnten die Täter wenig später gestellt und angezeigt werden.

Foto: Carabinieri

Rente im Oktober gestohlen

Im Oktober hatte sich die ältere Frau bereits einmal in einer ähnlichen Situation wiedergefunden: Zwei Personen besuchten sie und lenkten sie mit einer höflichen Bitte um ein Glas Wasser ab. Währenddessen entwendete die zweite Person unbemerkt ihre Rente, die sie kurz zuvor abgehoben und in einer Schublade verstaut hatte. Die Täter entkamen mit einem Fahrzeug und einem Diebesgut von 1.000 Euro.

Einbruch vereitelt

Vor wenigen Tagen versuchten die Täter abermals, sich Zutritt zu dem Hof der Frau zu verschaffen. Doch diesmal bemerkte die 83-Jährige den Einbruch, erkannte zwei der Täter wieder und verständigte sofort ihre Familie sowie die Ordnungshüter. Die Eindringlinge ergriffen die Flucht, wurden jedoch von den alarmierten Ordnungskräften aus Proveis gestellt, die in der Umgebung eine Kontrollmaßnahme durchführten. Die Täter wurden in einem Fahrzeug gestoppt, identifiziert und wegen des Diebstahls im Oktober sowie des aktuellen Einbruchsversuchs angezeigt.

Ordnungshüter warnen vor Betrugsmaschen

Die Ordnungskräfte betonen die Wichtigkeit, bei ungewöhnlichen Situationen oder verdächtigen Besuchen durch Fremde stets wachsam zu bleiben. Besonders ältere Menschen sollten bei unbekannten Personen, die ihre Wohnung betreten möchten, Vorsicht walten lassen. Im Falle von Unsicherheiten oder verdächtigem Verhalten wird empfohlen, umgehend die Behörden zu kontaktieren, die rund um die Uhr für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im Einsatz sind.

Unschuldsvermutung

Gemäß den geltenden gesetzlichen Regelungen gilt für die Beschuldigten die Unschuldsvermutung, bis ihre Schuld durch ein rechtskräftiges Urteil bewiesen ist.

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