von lif 14.01.2025 16:47 Uhr

Land startet Pilotprojekt für Jugendliche

„Care Leaver“ steht als Bezeichnung für junge Menschen, die einen Teil ihres Lebens in Pflegefamilien, in sozialpädagogischen oder sozialtherapeutischen Einrichtungen oder im Betreuten Wohnen verbracht haben. Wörtlich bedeutet der Begriff „Fürsorge-Verlassende“, sprich jemand, der den Betreuungsstatus verlässt und sich am Übergang in ein eingeständiges Leben befindet. 

Kinder und Jugendliche, die aus einem schwierigen familiären Umfeld kommen, werden in Wohn- und Tagesdiensten sozialpädagogisch begleitet. Für Jugendliche, die diesen Betreuungsstatus verlassen müssen, wird nun ein Pilotprojekt gestartet, um die jungen Menschen bei dem Übergang in ein selbstständiges Leben besser begleiten zu können. (Foto: Pixabay)

Auch in Südtirol gibt es junge Menschen, die öffentliche stationäre Einrichtungen mit dem Erreichen der Volljährigkeit verlassen müssen. Das Land arbeitet, wie auch im Landessozialplan 2030 vorgesehen, daran, Angebote für diese jungen Menschen zu schaffen. Mit dem Beschluss der Landesregierung von heute (14. Jänner) wurden nun die Weichen für das Pilotprojekt „Trainingswohnungsplätze“ gesetzt, teilt das Landespresseamt Südtirol in einer Aussendung mit.

Landesrätin Rosmarie Pamer bezeichnet dieses Vorhaben als dringend notwendig, um junge Menschen gut in ein selbstständiges Leben begleiten zu können: „Mit den Trainingswohnungsplätzen schaffen wir ein sicheres Umfeld für junge Menschen, die in schwierigen Verhältnissen groß geworden sind. Das Projekt sorgt für einen geregelten, begleiteten Übergang in ein eigenständiges und zuversichtliches Leben dieser Jugendlichen.“

Bereits ab morgen (15. Jänner) gibt es probeweise zwei Trainingswohnungsplätze. Dabei werden junge Menschen über einen Zeitraum von sechs Monaten gezielt auf den Übergang in ein betreutes Wohnen, in ein eigenständiges Leben oder auf die Rückkehr in die Herkunftsfamilie vorbereitet. Dies umfasst eine intensivere pädagogische und eine ergo- und psychotherapeutische Begleitung durch das vertraute Fachpersonal. Der Beschluss wurde vom Amt für Kinder- und Jugendschutz und Soziale Inklusion in enger Abstimmung mit der Abteilung Gesundheit erarbeitet.

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