von lif 30.12.2024 17:17 Uhr

Südtiroler Naturparks bieten Sommerjobs an

Mit der Aufnahme von saisonalem Personal für den Naturschutzdienst 2025 in den Südtiroler Naturparks hat sich die Landesregierung in der Sitzung vom heutigen Montag, den 30. Dezember befasst. Auf Vorschlag des Landesrates Peter Brunner hat sie dafür Mittel in Höhe von rund 253.000 Euro bereitgestellt und die Kriterien zur Aufnahme von saisonalen Naturparkbetreuern gutgeheißen. 2025 stehen den sieben Südtiroler Naturparks demnach 22 Ranger in Vollzeit von Juli bis September zur Verfügung.

Im Bild eine Schutzgebietsbetreuerin mit Kindern bei einer Vogelwanderung im Naturpark Schlern-Rosengarten. (Foto: LPA/Oliver Oppitz)

„Die Schutzgebietsbetreuer sind nicht nur Ansprechpartner für unsere Besucher, sondern tragen auch aktiv zur Umweltbildung bei und stärken das Bewusstsein für den Naturschutz“, betont Landesrat Peter Brunner deren wichtige Rolle. „Mit der Genehmigung des saisonalen Naturschutzdienstes für 2025 leisten wir einen weiteren Beitrag zur Erhaltung unserer Natur.“ Gerade während der besucherstarken Sommermonate sei ein konstanter Informationsdienst unerlässlich.

Besucher informieren und für den Naturschutz gewinnen

Gesucht werden interessierte, naturverbundene und verantwortungsvolle Erwachsene. Hauptaufgabe der Ranger ist es, an den Hauptzugängen der Naturparks, entlang von Hauptwanderrouten oder in den Naturparkhäusern die Besucher auf die Ziele des Schutzgebietes aufmerksam zu machen, über Besonderheiten zu informieren und für ein naturverträgliches Verhalten zu sensibilisieren, informiert das LPA in einer Aussendung.

„Als Ranger kann jeder aktiv werden im Einsatz für unsere Natur. Wenn ich selbst für den Naturschutz begeistert bin, springt der Funke auch leichter auf andere über“, ist Leo Hilpold, Direktor des Landesamtes für Natur, überzeugt. Die Ausbildung der saisonalen Schutzgebietskräfte erfolgt durch das Landesamt für Natur, dieses kleidet die  Betreuer zudem ein und koordiniert sie. Die Anstellung erfolgt über das Landesamt für Personalaufnahme.

Anmeldungen bis 4. März

Die Anmeldungen zum saisonalen Naturschutzdienst müssen bis spätestens 4. März erfolgen. Alle Informationen zum Auswahlverfahren, den Mindestvoraussetzungen, den Aufgaben, der Anstellungsdauer und der Ausbildung der saisonalen Schutzgebietskräfte sind auf den Webseiten des Landes zu den Naturparks zu finden.

Jetzt
,
oder
oder mit versenden.

Es gibt neue Nachrichten auf der Startseite