Zahnärztliche Leistungen: Änderungen in der Rückvergütung
Dies sei ein Schritt in Richtung Patientensicherheit, denn gerade bei im Ausland beanspruchten kurativen zahnärztlichen Leistungen kann es vorkommen, dass Material verwendet wird, welches nicht den einschlägigen europäischen und nationalen Vorschriften entspricht, so der Südtiroler Sanitätsbetrieb in einer Aussendung. Den Patienten selbst ist das nicht immer klar, um hier mehr Transparenz zu schaffen, muss ab jetzt beim Ansuchen um Rückvergütung immer eine Kopie des Europäischen Konformitätszertifikates beigelegt werden sowie jede weitere durch die einschlägige Gesetzgebung im Bereich Medizinprodukte erforderliche Bescheinigung. Damit können die  Südtiroler sicher sein, dass das verwendete Material in jedem Fall hohen Qualitätsanforderungen entspricht.
Um Rückvergütung kann innerhalb von sechs Monaten ab Rechnungsdatum angesucht werden, dem Ansuchen sind die EEVE-Erklärung und Zahlungsbestätigungen beizulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Zahnarztes erforderlich, welcher angibt, dass er für die in der Rechnung angeführten Leistungen nicht mit dem gesamtstaatlichen Gesundheitsdienst vertragsgebunden ist. Ob und in welcher Höhe eine Vergütung durch den Südtiroler Sanitätsbetrieb möglich ist, hänge vom Familieneinkommen ab.