von ih 19.11.2024 13:23 Uhr

Maskenpflicht: Landesgericht Bozen zweifelt Rechtmäßigkeit an

Das Landesgericht Bozen hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Landesgesetzes Nr. 4/2020 geäußert, das unter anderem die Maskenpflicht und entsprechende Geldstrafen in Südtirol regelt. Im Rahmen eines Verfahrens zur Anfechtung einer Geldstrafe, die wegen des Nichttragens einer Maske im Freien verhängt wurde, wurde die Angelegenheit dem Verfassungsgerichtshof vorgelegt.

(Archiv/APA/dpa)

Das Gericht hinterfragt laut einer Aussendung von Vita, ob das Land Südtirol überhaupt die gesetzgeberische Kompetenz in diesem Bereich besessen habe.

Der Verfassungsgerichtshof habe in der Vergangenheit bereits entschieden, dass Regelungen zur internationalen Prophylaxe, einschließlich Maskenpflicht und Sanktionen, ausschließlich in die Zuständigkeit des Staates fallen. Ähnliche Urteile habe es beispielsweise 2021 zur autonomen Region Aosta gegeben.

Bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs werden alle laufenden Verfahren zur Maskenpflicht in Südtirol ausgesetzt, freut sich Vita. Beobachter gehen jedoch bereits jetzt davon aus, dass der Verfassungsgerichtshof das Gesetz für verfassungswidrig erklären könnte.

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  1. Itstime
    19.11.2024

    Schau, schau…….

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