Digitale Gesundheitsakte: Bis Dezember kann widersprochen werden
Ab kommendem Montag, 18. November besteht erneut die Möglichkeit, gegen die Speisung von medizinischen Dokumenten, die vor dem 19. Mai 2020 digital vom öffentlichen Gesundheitsdienst erstellt wurden, Widerspruch gegen das Vorige einzulegen. Man kann in dieser Zeit auch den vorher geäußerten Widerspruch zum Vorherigen widerrufen. Diese Möglichkeit hatte bereits bis 30. Juni bestanden. Nun wurde diese Frist bzw. der entsprechende Dienst nochmals auf gesamtstaatlicher Ebene für dreißig Tage, sprich bis 17. Dezember, geöffnet, informiert der Südtiroler Sanitätsbetrieb in einer Aussendung.
Den Widerspruch kann man online über das Portal „System Gesundheitskarte“ des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen (Webseite ist nur in italienischer Sprache verfügbar) mitteilen. Zudem ist es möglich, den Widerspruch (oder den Widerruf) bei den Schalterdiensten der Gesundheitssprengel Gries-Quirein, Überetsch, Unterland, Leifers-Branzoll-Pfatten, Eggental-Schlern, Grödental, Meran-Umgebung, Lana-Umgebung, Mittelvinschgau, Mals, Naturns Umgebung, Passeiertal, Brixen-Umgebung, Klausen-Umgebung, Wipptal, und Bruneck-Umgebung, Gadertal, Tauferer Ahrntal und Hochpustertal zu äußern.
Allgemeine Informationen dazu werden auch unter der Grünen Nummer 840 002 211 (Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und am Donnerstag am Nachmittag von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr) erteilt.