von hz 16.11.2024 08:48 Uhr

Landesverwaltung führt 4,5-Tage-Woche ein

Der neue Bereichsvertrag für die Landesverwaltung ist unter Dach und Fach: Am gestrigen Freitag haben die Landesagentur für die Gewerkschaftsbeziehungen und die Gewerkschaftsvertretungen mit Ausnahme von SAG den Entwurf unterzeichnet, mit dem die Schließung der Landesämter am Freitagnachmittag eingeführt wird. Zudem wird der Stundenplan für alle Bediensteten flexibilisiert: Die Arbeit kann künftig von Montag bis Donnerstag zwischen 7 und 19 Uhr erbracht werden, am Freitag bis 14 Uhr; die Kernzeit am Nachmittag wird abgeschafft.

Die Landesagentur für die Gewerkschaftsbeziehungen und die Gewerkschaftsvertretungen (mit Ausnahme von SAG) haben am gestrigen Freitag den Entwurf des Bereichsvertrages für die Bediensteten der Landesverwaltung unterzeichnet. - Foto: LPA/Fabio Brucculeri

Flexibleres Zeitmanagement für Landesbedienstete

„Der zusätzliche freie Nachmittag trägt dem Bedürfnis zahlreicher Mitarbeiter Rechnung, andere Verwaltungen haben diesen Schritt bereits gemacht. Es ist ein Schritt in Richtung Vereinbarkeit und Work-Life-Balance, schafft mehr Zeit für physische und psychische Erholung und macht die Landesverwaltung als Arbeitgeber wiederum attraktiver, was in Zeiten des zunehmenden Arbeitskräftemangels überlebenswichtig ist“, berichtet Personallandesrätin Magdalena Amhof. Auch weitere Punkte im Bereichsvertrag stehen im Zeichen der Flexibilität: Essensgutscheine können künftig ohne Zeitlimit ganztags genutzt werden; die Stundenbank für den Zeitausgleich wird von 8 auf 50 Stunden erhöht.

Leistungsprämien und Aufgabenzulagen werden angepasst

Neuerungen gibt es auch in vielen anderen Bereichen. Die Leistungsprämien werden neu geregelt und verschiedene Aufgabenzulagen an die aktuellen Rahmenbedingungen und Komplexität der Arbeitstätigkeit angepasst. Attraktiver werden soll dadurch unter anderem die Referententätigkeit der Landeslehrer sowie die Tätigkeit in Schulsekretariaten oder Verkehrsmeldezentrale. Auch der Schalterdienst oder die Tätigkeit der Arbeitsvermittler, Straßenwärter, Arbeitsinspektoren, Grundbuchführer, des leitenden Kindergartenpersonals, der Mitarbeiter für Integration, der Rechtsanwälte im öffentlichen Dienst soll dadurch angemessener honoriert werden.

Einführung neuer Berufsbilder

Der Bereichsvertrag führt auch neue Berufsbilder ein, wie jenes der Verwaltungshilfskraft, das speziell für Menschen mit Beeinträchtigung gedacht ist. Angepasst wurden auch Berufsbilder wie Arbeitsvermittler, Klavierbegleiter, Straßenwärter, Schulsekretär, Bibliothekar und Arbeitsinspektor.

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