Vogelgrippe-Risiko steigt auch in Tirol
Die Bevölkerung wird dringend gebeten, tot aufgefundene wildlebende Wasser- und Greifvögel umgehend bei der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft zu melden. Singvögel sind von dieser Meldepflicht ausgenommen, berichtet das Land Tirol in einer Aussendung.
„Die Vogelgrippe oder Geflügelpest ist eine fieberhafte Viruserkrankung für Vögel. Dieses Influenzavirus gilt als nicht humanpathogen, stellt für den Menschen also keine Gefahr dar“, betont Landesveterinärdirektor Matthias Vill. Eine Ãœbertragung auf Menschen kann in seltenen Fällen bei sehr engem Kontakt mit infiziertem Geflügel vorkommen – beispielsweise bei Geflügelarbeitern – und dann grippeähnliche Symptome auslösen. Eine Ãœbertragung durch Lebensmittel ist nicht möglich.
In Tirol wurde in dieser Saison bisher kein Fall der Vogelgrippe festgestellt. „Sollten in Tirol jedoch Fälle bei Wild- oder Hausgeflügel nachgewiesen werden, ist davon auszugehen, dass auch in Tirol die Ampel von Orange auf Rot umschaltet. Gebiete mit erhöhtem Wildvogelaufkommen, insbesondere entlang von Flüssen und Seen könnten als ‚Gebiet mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko‘ eingestuft werden. In Tirol trifft das auf Gemeinden in der Inntalfurche zwischen Ebbs und Telfs sowie die Achenseeregion zu“, erklärt der Tiroler Landesveterinärdirektor. Derzeit gilt Tirol als „Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko“, in dem Vorsichtsmaßnahmen, aber keine Stallpflicht vorgeschrieben sind.
Nach mehreren Ausbrüchen der Vogelgrippe / Geflügelpest in großen Geflügelhaltungen in Niederösterreich wurden Teile des Burgenlandes, Kärntens, Niederösterreichs, Oberösterreichs sowie Salzburgs mit heutigem Tag zu „Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko“ erklärt. (© AGES)