Bozner Staatsanwaltschaft: „Es war keine Vergewaltigung“
Symbolbild von Nino Carè auf Pixabay
In Bezug auf die Presseartikel, die über den mutmaßlichen sexuellen Übergriff am Freitagabend des 25. Oktober erschienen sind, hält es die Staatsanwaltschaft unter Wahrung der Vertraulichkeit der Ermittlungen für notwendig, darauf hinzuweisen, dass zahlreiche Tatsachen berichtet wurden, die nicht mit den bisher durchgeführten Ermittlungen übereinstimmen, teilt die Quästur Bozen in einer Aussendung mit.
Insbesondere entspricht es, beim derzeitigen Stand der Ermittlungen, nicht der Wahrheit, dass:
- es sich um eine Vergewaltigung im herkömmlichen Sinne handelt, sondern um einen tätlichen Angriff. Dem Beschuldigten wird vorgehalten, das Opfer befummelt zu haben, wobei eine solche Tat in jedem Fall eine Straftat darstellt.
- das Opfer hinter einen Busch gezerrt wurde.
- die Gewalt mindestens 15 Minuten gedauert hat.
- der Beschuldigte versucht hat, zu flüchten.