Sperre von Jannik Sinner gefordert
Sperre gefordert
Der Weltranglistenerste Sinner wurde im März zweimal positiv auf das verbotene anabole Steroid Clostebol getestet. Eine Sperre bekam der 23-Jährige nicht. Die verantwortliche Tennis-Agentur ITIA begründete den Freispruch damit, dass dem zweimaligen Grand-Slam-Turniergewinner kein vorsätzliches Verschulden und keine Fahrlässigkeit nachgewiesen werden konnte.
Diese Feststellung ist nach Ansicht der WADA „nach den geltenden Regeln nicht korrekt“. Die WADA fordert eine Sperre; eine zusätzliche Streichung von Ergebnissen neben denen, die bereits vom erstinstanzlichen Gericht veranlasst wurden, verlangt die Behörde aber nicht. Sinner hatte Anfang September die US Open gewonnen.
Sinner hatte in einem Statement, das er in den sozialen Netzwerken veröffentlichte, erklärt, dass die Substanz über die Hände seines Physiotherapeuten in seinen Körper gelangt sei. Demnach habe der Betreuer ein in Italien rezeptfreies Clostebol-haltiges Spray benutzt, um einen Schnitt an seinem Finger zu behandeln.
Verfahren gemäß den Richtlinien durchgeführt
Der ITIA zufolge hielten wissenschaftliche Sachverständige Sinners Erklärung für glaubwürdig. Deshalb habe die Tennis-Agentur auch davon abgesehen, Sinner zumindest vorläufig zu suspendieren. Das hatte innerhalb der Tennis-Szene für Unverständnis gesorgt.
Am Samstag reagierte die ITIA auf die WADA-Entscheidung mit einer Erklärung: „Das Verfahren wurde gemäß den Richtlinien des Welt-Anti-Doping-Codes durchgeführt. Die ITIA erkennt jedoch das Recht der WADA an, gegen die Entscheidung des unabhängigen Tribunals Berufung einzulegen, und respektiert es.“
apa
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28.09.2024
Sperrt den Physiotherapeuten, denn er ist doch der Schuldige, er muss doch wissen mit was behandelt werden kann.