von hz 25.09.2024 16:46 Uhr

Der neue „alte“ Sanitätsdirektor

Generaldirektor Christian Kofler hat am heutigen Mittwoch den Beschluss für die neuerliche Beauftragung von Dr. Josef Widmann als Sanitätsdirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes gefasst. Die Ernennung erfolgt, nachdem die Landesregierung am gestrigen Dienstag dafür grünes Licht gegeben hat.

APA/dpa

Für Generaldirektor Christian Kofler ist Dr. Josef Widmann ein erfahrener Kliniker, der die Abläufe im Südtiroler Sanitätsbetrieb kennt, über eine entsprechende Erfahrung verfügt und dem auch die Sorgen und Nöte der Patienten wie auch jene der Mitarbeiter am Herzen liegen. Seine Wiederbestätigung sei ein Zeichen der Kontinuität und erfolge aufgrund des vorgesehenen Auswahlverfahrens, heißt es in einer Aussendung des Südtiroler Sanitätsbetriebes.

Josef Widmann hat die Leitung der Sanitätsdirektion seit Herbst 2021 inne. Die Beauftragung wird für drei Jahre erfolgen.

Sanitätsdirektor Josef Widmann – Foto: Südtiroler Sanitätsbetrieb

Das sagt der Direktor

Der neue „alte“ Sanitätsdirektor Josef Widmann freut sich, den verantwortungsvollen Bereich für die nächsten drei Jahre leiten zu können: „Besonderes Augenmerk möchte ich nach wie vor auf die enge Zusammenarbeit und den Teamgeist im Betrieb legen; ohne Kooperation und Unterstützung können gerade im Gesundheitswesen keine Ergebnisse erzielt werden. Gemeinsam muss es gelingen, die großen Herausforderungen, denen wir in den kommenden Jahren gegenüber stehen, zu meistern.“

Die Position des Sanitätsdirektors im Südtiroler Sanitätsbetrieb ist mit einer der verantwortungsvollsten Aufgaben in der Gesundheitsversorgung des Landes verknüpft: Der Sanitätsdirektor definiert, nach den Vorgaben der Politik und in enger Absprache mit dem Generaldirektor, die klinische Marschroute.

Die Voraussetzungen für die Position

Für die Funktion des Sanitätsdirektors ist die Eintragung – nach einem Auswahlverfahren – ins landesweite Album der Sanitätsdirektoren Voraussetzung. Die Ernennung erfolgt laut dem Landesgesetz Nr. 7/2001 durch Beschluss des Generaldirektors nach Anhören der Landesregierung.

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