von hz 23.09.2024 13:40 Uhr

Wichtige Info zur Nationalratswahl 2024

Am Tag der Nationalratswahl am kommenden Sonntag (29. September) nicht zuhause oder aus anderen Gründen verhindert? Neben der Wahl im Wahllokal können Wahlberechtigte, die aus gesundheitlichen oder anderen Gründen verhindert sind, auch bereits vorab mit Wahlkarte wählen. Eine schriftliche Beantragung (etwa auf dem Postweg oder per E-Mail) bzw. eine Beantragung über die Internetmaske der Gemeinde oder unter www.wahlkartenantrag.at ist noch bis inklusive Mittwoch (25. September) möglich.

Am 29. September wird der Nationalrat neu gewählt - Bild: APA/THEMENBILD

Anschließend – bis Freitag, 27. September, 12 Uhr – kann die Wahlkarte nur mehr mündlich in der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis man eingetragen ist, beantragt werden. Wenn eine persönliche Übergabe an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist, kann auch der schriftliche Antrag bis Freitag, 27. September, 12 Uhr, gestellt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich, informiert das Land Tirol in einer Aussendung.

Wahlkarte gültig ausfüllen

Nach dem Erhalt der Wahlkarte muss der Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt werden. Anschließend den Stimmzettel in das Wahlkuvert (blau) legen und dieses in die Wahlkarte zurücklegen. Zum Schluss muss die Wahlkarte zugeklebt und im dafür vorgesehenen Feld unterschrieben werden.

Ãœbersicht: Abgabe der Wahlkarte

Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Wahlkarte abzugeben:

  • Direkt bei der Abholung: Wird die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde abgeholt (etwa nach der mündlichen Beantragung), kann diese in der Gemeinde direkt ausgefüllt und abgegeben werden.
  • Per Post (Briefwahl): Die Wahlkarte muss bis spätestens 29. September, 17 Uhr, bei der Bezirkswahlbehörde ankommen. Der Bund trägt die Kosten für das Porto, die Sendeadresse ist bereits auf der Wahlkarte eingetragen.
  • Abgabe am Wahltag: Am Wahltag während der Öffnungszeiten in jedem Wahllokal in Österreich oder bei einer Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr. Die Abgabe durch einen Ãœberbringer ist zulässig. Mit einer „offenen“ Wahlkarte, also einer nicht unterschriebenen und nicht zugeklebten Wahlkarte, kann in bestimmten Wahllokalen (zumindest einem Wahllokal pro Gebäude) in Form der Urnenwahl gewählt werden.
  • Abgabe bei einer besonderen Wahlbehörde: Personen mit eingeschränkter Mobilität können bei der Beantragung der Wahlkarte auch eine besondere Wahlbehörde – die sogenannte „fliegende Wahlkommission“ – anfordern.
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