Wichtige Info zur Nationalratswahl 2024
Anschließend – bis Freitag, 27. September, 12 Uhr – kann die Wahlkarte nur mehr mündlich in der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis man eingetragen ist, beantragt werden. Wenn eine persönliche Übergabe an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist, kann auch der schriftliche Antrag bis Freitag, 27. September, 12 Uhr, gestellt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich, informiert das Land Tirol in einer Aussendung.
Wahlkarte gültig ausfüllen
Nach dem Erhalt der Wahlkarte muss der Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt werden. Anschließend den Stimmzettel in das Wahlkuvert (blau) legen und dieses in die Wahlkarte zurücklegen. Zum Schluss muss die Wahlkarte zugeklebt und im dafür vorgesehenen Feld unterschrieben werden.
Ãœbersicht: Abgabe der Wahlkarte
Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Wahlkarte abzugeben:
- Direkt bei der Abholung: Wird die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde abgeholt (etwa nach der mündlichen Beantragung), kann diese in der Gemeinde direkt ausgefüllt und abgegeben werden.
- Per Post (Briefwahl): Die Wahlkarte muss bis spätestens 29. September, 17 Uhr, bei der Bezirkswahlbehörde ankommen. Der Bund trägt die Kosten für das Porto, die Sendeadresse ist bereits auf der Wahlkarte eingetragen.
- Abgabe am Wahltag: Am Wahltag während der Öffnungszeiten in jedem Wahllokal in Österreich oder bei einer Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr. Die Abgabe durch einen Überbringer ist zulässig. Mit einer „offenen“ Wahlkarte, also einer nicht unterschriebenen und nicht zugeklebten Wahlkarte, kann in bestimmten Wahllokalen (zumindest einem Wahllokal pro Gebäude) in Form der Urnenwahl gewählt werden.
- Abgabe bei einer besonderen Wahlbehörde: Personen mit eingeschränkter Mobilität können bei der Beantragung der Wahlkarte auch eine besondere Wahlbehörde – die sogenannte „fliegende Wahlkommission“ – anfordern.