Sprachen lernen: Land unterstützt mit Beiträgen
„Sprache ist die Basis allen Verständnisses. Gerade in unserem Land, in dem viele von uns quasi täglich mit mindestens zwei Sprachen in Kontakt treten, ist es wichtig, die Sprache des anderen zu verstehen“, ist Landesrat Achammer überzeugt und ergänzt: „Durch die heute genehmigten geänderten Richtlinien ist es uns möglich, den Spracherwerb altersunabhängig und damit das lebenslange Lernen zu unterstützen.“ Mit der Einführung der EEVE werde es zudem einfacher, das Gesuch um den entsprechenden Beitrag des Landes einzureichen.
Neben geringfügigen sprachlichen Anpassungen wurden mit den beiden Beschlüssen drei wichtige Änderungen eingeführt: Die Höhe der Beiträge wurde bisher bereits anhand der wirtschaftlichen Lage der Kernfamilie festgelegt. Dafür mussten bisher detaillierte Daten im Gesuch eingegeben werden.
Mit der Einführung der Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) und dem „Faktor wirtschaftliche Lage“ (FWL) wird damit die Dateneingabe beschleunigt. Neu ist zudem, dass – wie bereits im Sammelgesetz vom Juni vorgesehen – die Altersgrenze für Antragsteller aufgehoben wird, teilt das LPA in einer Aussendung mit. Bisher durften Gesuche nur von Personen unter 61 Jahren (Zweitsprache) beziehungsweise unter 51 Jahren (Fremdsprache) eingereicht werden.
Bürger können insgesamt zweimal einen Beitrag für das Erlernen der Zweitsprache oder maximal vier Mal für das Erlernen einer Fremdsprache (maximal zweimal für eine Sprache) erhalten. Deutschsprachige Bewerber können sich für Sprachkurse außerhalb Südtirols um einen Zuschuss bewerben, italienischsprachige Bewerber müssen einen Sprachkurs im deutschsprachigen Ausland absolvieren. Ladiner stehen beide Möglichkeiten offen.Â