Urlaubs-Schwindel: Mutter täuscht Todesfall vor
Bei einer Kontrolle am Flughafen Memmingen behauptete eine Mutter, dass sie wegen eines Todesfalls ausreisen müsse und ihre Tochter deshalb vom Schulunterricht befreit sei. Als die Beamten diese Aussage bei der angegebenen Schule überprüfen wollten, stellten sie fest, dass das Kind diese Schule gar nicht besuchte. Es stellte sich heraus, dass die Mutter ihre Tochter an ihrer eigentlichen Schule nur kurzfristig krankgemeldet hatte. Eine Befreiung wegen eines Todesfalls lag nicht vor, berichtet BR24.
Da die Mutter den Ferienbeginn eigenmächtig vorverlegte, könnte dies nun teuer für sie werden. Laut dem bayerischen Kultusministerium kann eine Verletzung der Schulpflicht als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das bedeutet konkret: Bei vorsätzlichem Schulversäumnis können Bußgelder von mindestens fünf bis maximal 1.000 Euro verhängt werden.