Ausländer ohne Sprach- und Kulturkenntnisse erhalten weiterhin WOBI-Wohnungen
„Ausländer werden also weiterhin auf Kosten der Steuerzahler Wohnungen und bestimmte Beiträge erhalten, ohne die Landessprachen beherrschen und die Eigenheiten unseres Land kennen zu müssen“, so die STF in einer Aussendung. Unverständlich für den Landtagsabgeordneten Hannes Rabenrabensteiner: „Integration muss mehr als nur ein Angebot sein!“
Diese Regelung, die die Bewegung für den Erhalt von WOBI-Wohnungen, Mietbeiträgen und Beiträgen für Wohnungsnebenkosten vorschlug, ist nicht neu: Seit 2024 müssen Bürger aus Nicht-EU-Ländern nämlich bereits einen Sprach- und Kulturnachweis für das Landesfamiliengeld und Landeskindergeld vorlegen. Dennoch war die Mehrheit des Landtages nicht daran interessiert, diese Regelung auszuweiten.
Rabensteiner erklärt: „Für uns ist dieses Thema jedoch noch nicht abgeschlossen! Wir werden weiterhin Initiativen in diese Richtung ergreifen. Es kann nämlich nicht sein, dass Ausländer in Genuss von mit Steuergeld finanzierten Wohnungen und bestimmten Beiträgen kommen, ohne einen Beitrag zur Integration leisten zu müssen.“
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