Weiterer Wolf darf geschossen werden
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben hat die Tiroler Landesregierung umgehend eine Abschussverordnung für einen Schadwolf erlassen, teilt das Land Tirol mit. Die Verordnung wurde am heutigen Donnerstag kundgemacht und tritt um Mitternacht in Kraft. Sie gilt für die Dauer von acht Wochen in einem Umkreis von zehn Kilometern ausgehend vom Ort des Ereignisses. Die zuständige Jägerschaft ist bereits informiert.
Im Bezirk Kitzbühel wurde im heurigen Jahr insgesamt acht Mal ein Wolf nachgewiesen. Im Gemeindegebiet von Kirchdorf in Tirol kam es zuletzt Ende Jänner zu einem Wildtierriss – Mitte Februar im Gemeindegebiet von Fieberbrunn. Ende April wurde im Gemeindegebiet von Westendorf ein Wolf mittels Losung nachgewiesen. Im Gemeindegebiet von Hopfgarten im Brixental wurde in diesem Jahr bisher fünf Mal ein Wolf nachgewiesen, davon drei Mal mittels Wildkamera und zwei Mal mittels Losung.