von ih 03.07.2024 09:05 Uhr

Corona-Strafen: Verfassungsgerichtshof rügt LH Kompatscher

Der italienische Verfassungsgerichtshof hat erneut die alleinige Zuständigkeit des Staates für Regelungen und Sanktionen im Zusammenhang mit Covid-19-Maßnahmen bestätigt. In einem kürzlich ergangenen Urteil (Nr. 50/2024) erklärte das Gericht, dass die autonomen Provinzen und Regionen, einschließlich Südtirol, nicht befugt sind, eigene Sanktionen zu verhängen.

APA/EXPA/JOHANN GRODER

Das Gericht bekräftigte seine früheren Entscheidungen, insbesondere das Urteil Nr. 37/2021 und Nr. 164/2022, die bereits klarstellten, dass die Kompetenz für die Festlegung von Maßnahmen und Sanktionen ausschließlich beim Staat liegt. Trotz dieser Klarstellungen hatte der Landeshauptmann von Südtirol eigenmächtig Bußgelder verhängt, was laut Verfassungsgerichtshof verfassungswidrig ist.

Im konkreten Fall betraf das Urteil eine Strafe, die vom Generalsekretariat des Landes wegen eines Verstoßes gegen die Greenpass-Kontrolle in einer Meraner Pizzeria verhängt worden war. Der Verfassungsgerichtshof stellte fest, dass selbst wenn die Landesregelung die staatlich vorgesehene Strafe eins zu eins übernimmt, diese dennoch verfassungswidrig ist.

„Corona-Strafen an betroffene Südtiroler zurückzahlen“

Die Landtagsabgeordnete Renate Holzeisen kritisierte das Verhalten des Landeshauptmanns scharf und forderte die Annullierung der amtsmissbräuchlich zugestellten Bußgeldbescheide sowie die Rückzahlung bereits gezahlter Strafen an die betroffenen Bürger.

Die Vita-Abgeordnete betont, dass der Landeshauptmann die klare rechtliche Lage seit 2021 hätte anerkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen müssen, statt unpassende Bemerkungen in ihre Richtung zu machen.

Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs unterstreicht die Notwendigkeit, die Kompetenzen zwischen Staat und autonomen Regionen klar zu respektieren und die gesetzlichen Vorgaben strikt einzuhalten.

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  1. Itstime
    03.07.2024

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