von lif 02.07.2024 12:47 Uhr

„Ausländer müssen Sprach- und Kulturnachweis für WOBI-Wohnungen vorlegen!“

„Ausländer sollen zukünftig für den Erhalt von WOBI-Wohnungen und Mietbeiträgen einen Sprach- und Kulturnachweis vorlegen“. Das fordert die „Süd-Tiroler Freiheit“ mittels Antrag in der Juli-Sitzung des Landtages. 

© Ressort Wohnen, Sicherheit & Gewaltprävention

Wie die Bewegung in einer Aussendung mitteilt, müssen Bürger aus Nicht-EU-Ländern seit 2024 bereits einen solchen Nachweis für das Landesfamiliengeld und Landeskindergeld vorlegen. Diese Regelung soll nun auf Anregung der STF auf weitere soziale Leistungen ausgeweitet werden. „Integration muss mehr als nur ein Angebot sein!“, betont der Landtagsabgeordnete der „Süd-Tiroler Freiheit“, Hannes Rabensteiner.

„Nicht nur das Landeskinder- und Landesfamiliengeld, sondern auch der Erhalt eines Mietbeitrages, eines Beitrages für Wohnungsnebenkosten und einer WOBI-Wohnung sollten an einen Sprach- und Kulturnachweis gebunden werden,“ erklärt Rabensteiner. „Diese Änderung würde auch die Integration von Ausländern unterstützen. Sie würden kostenlos in den Genuss eines Sprachkurses in Deutsch und Italienisch kommen und wertvolle sowie hilfreiche Informationen über das Land, die Kultur und die Eigenheiten des Landes, in welchem sie wohnen wollen, erhalten.“

SVP-Landesrat Philipp Achammer habe bei der Einführung der neuen Richtlinien für den Anspruch von zusätzlichen Landesleistungen bekräftigt: „Die Landesregierung hat mit der Einführung dieser Vorgaben entschieden, nicht essenzielle Zusatzleistungen des Landes für neue Mitbürger an Integrationsbemühungen zu knüpfen. Integration ist nicht nur ein Angebot, sondern auch eine Verpflichtung zur Bereitschaft, sich in unsere Gesellschaft integrieren zu wollen.“ 

So wird der Antrag gestellt

Der Antrag der „Süd-Tiroler Freiheit“ sieht vor, dass die Landesregierung die Zugangskriterien für den Erhalt eines Mietbeitrages, eines Beitrages für Wohnungsnebenkosten und einer WOBI-Wohnung an einen Sprach- und Kulturnachweis bindet, so wie es beim Landeskindergeld und Landesfamiliengeld bereits praktiziert wird. Die Landesregierung werde außerdem beauftragt, die Zugangskriterien dabei so zu definieren, dass die Antragsteller einen Sprachnachweis in beiden Landessprachen erbringen müssen.

„Die Behauptungen politischer Mitbewerber, dass unsere Forderungen auch Einheimische dazu verpflichten würden, einen derartigen Nachweis vorzulegen, sind schlichtweg falsch und lediglich ein weiterer Versuch, unsere Arbeit schlechtzureden bzw. die STF zu bekämpfen. Die Bevölkerung hat diese Schmutzkübelkampagnen gegen die uns jedoch längst durchschaut und lässt sich nicht mehr täuschen“, stellt Rabensteiner klar.

Bild: STF

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