Afghane nach Prostituierten-Mord für unzurechnungsfähig erklärt
APA/MAX SLOVENCIK
Er soll in die Geschlossene
Springer sagte, mit einer Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum nach Paragraf 21/1 Strafgesetzbuch (StGB) sei zu rechnen.
„Es ist davon auszugehen, dass mein Mandant die nächsten Jahrzehnte in einer geschlossenen Einrichtung verbringen wird”, sagte der Anwalt.
Anwalt verweist auf „psychische Erkrankung"
Springer hatte von Anfang an auf die psychische Erkrankung des Afghanen hingewiesen. Die Staatsanwaltschaft Wien hatte dies am 21. März öffentlich bestätigt.
Es stehe „eine psychische Erkrankung des Tatverdächtigen im Raum”, wobei diese Frage ein Sachverständigengutachten klären wird, sagte Behördensprecherin Nina Bussek damals. Insofern kommt die Einschätzung des psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann nun wenig überraschend.
apa/ut24