Energiegutschein: Frist bis März 2023 verlängert
APA/dpa (Symbolbild)
Neue Gutscheine können bis 31. Oktober beantragt und noch bis 31. März 2023 eingelöst werden, berichtet ORF. Insgesamt sind im Rahmen des Energiekostenausgleichs rund vier Millionen Gutscheine ausgeschickt worden. Diese können beim jeweiligen Stromanbieter eingereicht werden und reduzieren die Jahresabrechnung um 150 Euro.Â
Eingelöst oder auch neu angefordert werden kann der Energiekostenausgleich online oder postalisch, indem das beiliegende Antwortkuvert verwendet wird.