Studienbeihilfen in Humanmedizin
Im Gegenzug verpflichten sich die angehenden Mediziner innerhalb von zehn Jahren nach Abschluss der Facharztausbildung oder der Ausbildung in Allgemeinmedizin mindestens 4 Jahre lang im Südtiroler Gesundheitsdienst zu arbeiten. Voraussetzung für den Erhalt der Studienbeihilfe ist der Zweisprachigkeitsnachweis B2 (ehemals B) beim Zeitpunkt der Bewerbung. Die Bewerbungen am UMCH laufen noch bis 22. Juni 2022. Zusätzlich zu den 15 Studienplätzen werden dieses Jahr erstmals drei Transferplätze ausgeschrieben. Diese können Studente in Anspruch nehmen, die von einer anderen Universität nach Hamburg wechseln möchten oder bereits am UMCH studieren, und zukünftig die Landesfinanzierung in Anspruch nehmen möchten, teilt das Landespresseamt Südtirol mit. Die Bewerbungen für die Transferplätze sind bis 14. Juni möglich.
„Die Finanzierung von Medizinstudienplätzen“, sagt Landeshauptmann und Gesundheitslandesrat Arno Kompatscher, „ist eine wichtige Maßnahme, um dem Ärztemangel entgegen zu wirken. Durch die Dienstverpflichtung wird sichergestellt, dass die angehenden Ärztinnen und Ärzte nach dem Studium dem Land erhalten bleiben. Zudem sind Studienplätze in Humanmedizin sehr begehrt, und oftmals erhalten nicht alle Interessierten einen Platz an öffentlichen Universitäten. Durch die Finanzierung ermöglichen wir mehr jungen Menschen, ihr Wunschstudium zu besuchen und einen Abschluss in Humanmedizin zu erlangen.“