Corona: Die Eigenerklärung
Foto: UT24/fe
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Kein italienischer Staatsbürger darf ersten Informationen zufolge das Land verlassen. Auch die Wohnsitzgemeinde soll möglichst nicht verlassen werden. Ausnahmen bilden dringende berufliche oder familiäre Gründe oder gesundheitliche Notsituationen. Bei Zuwiderhandlung drohen strafrechtliche Konsequenzen, die von einer Geldstrafe von bis zu 206 Euro und drei Monaten Gefängnis reichen.
Jeder Bürger muss in solchen Ausnahmefällen eine Eigenerklärung mit sich führen, ähnlich wie sie bereits in der Lombardei und anderen „roten Zonen“ verwendet wurde. Das Eigenerklärungsformular wird nötig, sobald man die Gemeindegrenze verlässt, teilt Gesundheitslandesrat Thomas Widmann auf Anfrage von UT24 mit.