Kinder sterben in Radanhänger
Symbolbild (APA)
Laut Anklage sind der Frau, die das Gespann mit einem Elektrofahrrad auf der Bundesstraße lenkte, vor allem drei Regelverstöße anzulasten:
Die Kinder trugen keinen Helm, der Anhänger hatte keine oder nur unzureichende Lichter sowie keine Rückstrahler und die mindestens eineinhalb Meter hohe Fahne mit Wimpel am Anhänger fehlte.
Das Gespann wurde am Abend des 4. August vom Pkw eines 60-Jährigen erfasst.
Die beiden Mädchen im Alter von ein und vier Jahren im Anhänger kamen ums Leben.
Der Wiener Lenker muss sich zudem wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten, weil die Mutter verletzt wurde.