EU-Austritts-Volksbegehren läuft ab Mittwoch
Der Abschied Österreichs aus der Union nach einer Volksabstimmung darüber ist das Ziel des EU-Austritts-Volksbegehrens, das vom 24. Juni bis 1. Juli zur Unterzeichnung aufliegt. Die von Inge Rauscher angeführten EU-Gegner haben dies schon im Jahr 2000 mit dem Volksbegehren für eine neue EU-Abstimmung versucht, fanden damals aber nur 3,35 Prozent der Stimmberechtigten als Unterstützer.
Von Anfang an kämpfte die mittlerweile pensionierte Übersetzerin Inge Rauscher ("Initiative Heimat und Umwelt") gegen die EU-Mitgliedschaft. 1994 sammelte sie 3.392 Unterstützungserklärungen für die Anfechtung der EU-Volksabstimmung beim Verfassungsgerichtshof, scheiterte dort aber. Auch eine Klage gegen den VfGH-Entscheid beim Europäischen Gerichtshof blieb erfolglos.
2000 startete sie dann gemeinsam mit Franz-Joseph Plank von der Tierschutzorganisation "Animal Spirit" und dem im Vorjahr verstorbenen Physiker Hans Peter Aubauer das Volksbegehren auf Neuaustragung der EU-Volksabstimmung. Dieses steht mit 193.901 Unterzeichnern - 3,35 Prozent der Stimmberechtigten - auf Rang 25 der bisher 37 Begehren.
2011 versuchten Rauscher und ihre Mitstreiter ein neues Volksbegehren, scheiterten aber an einem Formalfehler. 2014 sammelten sie noch einmal 9.791 Unterschriften und erreichten damit die Voraussetzungen zur Durchführung des jetzigen Volksbegehrens. Die zentrale Forderung ist: "Der Nationalrat möge den Austritt der Republik Österreich aus der Europäischen Union mit Bundesverfassungsgesetz, welches einer Volksabstimmung zu unterziehen ist, beschließen."
Stimmberechtigt sind die rund 6,4 Millionen Österreicher, die spätestens am 1. Juli 16 Jahre alt werden. Um zu unterschreiben, müssen sie sich zwischen 24. Juni und 1. Juli in das zuständige Eintragungslokal (Gemeindeamt oder Bezirksamt) begeben. Briefwahl aus dem In- oder Ausland ist nicht möglich, womit auch Auslandsösterreicher nicht stimmberechtigt sind. Wer im Inland verreist, kann sich bei der Gemeinde eine Stimmkarte besorgen und mit dieser in allen Eintragungslokalen Österreichs unterschreiben.
Von Anfang an kämpfte die mittlerweile pensionierte Übersetzerin Inge Rauscher (“Initiative Heimat und Umwelt”) gegen die EU-Mitgliedschaft. 1994 sammelte sie 3.392 Unterstützungserklärungen für die Anfechtung der EU-Volksabstimmung beim Verfassungsgerichtshof, scheiterte dort aber. Auch eine Klage gegen den VfGH-Entscheid beim Europäischen Gerichtshof blieb erfolglos.
2000 startete sie dann gemeinsam mit Franz-Joseph Plank von der Tierschutzorganisation “Animal Spirit” und dem im Vorjahr verstorbenen Physiker Hans Peter Aubauer das Volksbegehren auf Neuaustragung der EU-Volksabstimmung. Dieses steht mit 193.901 Unterzeichnern – 3,35 Prozent der Stimmberechtigten – auf Rang 25 der bisher 37 Begehren.
2011 versuchten Rauscher und ihre Mitstreiter ein neues Volksbegehren, scheiterten aber an einem Formalfehler. 2014 sammelten sie noch einmal 9.791 Unterschriften und erreichten damit die Voraussetzungen zur Durchführung des jetzigen Volksbegehrens. Die zentrale Forderung ist: “Der Nationalrat möge den Austritt der Republik Österreich aus der Europäischen Union mit Bundesverfassungsgesetz, welches einer Volksabstimmung zu unterziehen ist, beschließen.”
Stimmberechtigt sind die rund 6,4 Millionen Österreicher, die spätestens am 1. Juli 16 Jahre alt werden. Um zu unterschreiben, müssen sie sich zwischen 24. Juni und 1. Juli in das zuständige Eintragungslokal (Gemeindeamt oder Bezirksamt) begeben. Briefwahl aus dem In- oder Ausland ist nicht möglich, womit auch Auslandsösterreicher nicht stimmberechtigt sind. Wer im Inland verreist, kann sich bei der Gemeinde eine Stimmkarte besorgen und mit dieser in allen Eintragungslokalen Österreichs unterschreiben.
Jetzt
,
oder
oder mit
versenden.