von gk 23.04.2025 17:17 Uhr

Hitler-Vergleich vor Gericht: Kickl siegt gegen NEOS

FPÖ-Chef Herbert Kickl hat einen gerichtlichen Sieg errungen: Der heutige NEOS-Klubdirektor Robert Luschnik verlor nun auch in zweiter Instanz – wegen eines TV-Spots, in dem Kickl mit Adolf Hitler verglichen wurde. Die Aktion aus dem Wahlkampf 2019 kommt ihn nun teuer zu stehen.

FPÖ-Chef Herbert Kickl (Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)

Die Causa rund um eine besonders perfide Wahlkampfaktion ist nun juristisch entschieden: FPÖ-Chef Herbert Kickl hat auch in zweiter Instanz Recht bekommen – der aktuelle Klubdirektor der NEOS, Robert Luschnik, unterlag vor Gericht. In einem TV-Spot zur Nationalratswahl 2019 wurde Kickl in Anspielung auf den „Führerbunker“ mit Adolf Hitler verglichen – ein Vergleich, den das Gericht nun endgültig als unzulässige Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung wertete.

Luschnik, der die Kampagne maßgeblich mitverantwortet haben soll, hatte Berufung eingelegt, nachdem er bereits in erster Instanz verloren hatte. Auch diese wurde nun abgewiesen. Damit ist das Urteil rechtskräftig – eine mediale wie politische Niederlage für die NEOS, deren Klubdirektor nun juristische Konsequenzen tragen muss.

Hintergrund: Der Spot und seine Wirkung

Der Werbespot zeigte eine Szene, die offenbar eine satirisch überhöhte Version des „Untergang“-Films zitierte – eine Parallele, die Kickl mit dem Nazi-Diktator assoziierte. Die FPÖ hatte damals scharf reagiert, sprach von einer „Grenzüberschreitung sondergleichen“. Das Gericht bestätigte diese Einschätzung nun: Vergleiche mit Hitler seien in der politischen Auseinandersetzung nicht gedeckt, auch nicht durch die Meinungsfreiheit.

Der juristische Sieg Kickls gegen Luschnik ist nicht nur ein Prestigeerfolg für die FPÖ, sondern auch ein denkzettelartiger Hinweis auf die Grenzen politischer Kommunikation. Kurz vor wichtigen Wahlgängen ist damit eines klar: Der politische Frühling in Österreich wird alles andere als langweilig.

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