von ih 22.04.2025 15:49 Uhr

Südtirol setzt neue Standards für Recyclingbaustoffe

In Südtirol wird der verantwortungsvolle Umgang mit Baurestmassen neu geregelt: Die Landesregierung hat am 22. April eine überarbeitete Richtlinie beschlossen, die klare Standards für die Wiederverwendung von Bauschutt als Recyclingbaustoffe festlegt. Ziel ist es, Qualität, Sicherheit und Umweltschutz miteinander zu vereinen und die Kreislaufwirtschaft im Bausektor weiter zu fördern.

Symbolbild PIxabay

„Bauschutt ist nicht automatisch Abfall. Richtig aufbereitet, kann er als wertvoller Baustoff erneut eingesetzt werden – ohne Umwelt oder Gesundheit zu gefährden“, erklärt Landesrat Peter Brunner, der die neue Richtlinie eingebracht hat. Diese ersetzt die bisherige Regelung aus dem Jahr 2016 und bringt laut Brunner mehr Klarheit und Sicherheit für Bauunternehmen, Planer und Behörden.

Strenge Kriterien für den Einsatz

Die neue Richtlinie definiert genau, wann aus Baurestmassen sogenannte Recyclingbaustoffe werden dürfen. Erlaubt ist dies nur bei sauberem Material wie unbelastetem Beton oder Ziegeln ohne Schadstoffe. Eingesetzt werden dürfen die aufbereiteten Materialien unter anderem im Straßen- und Wegebau sowie bei technischen Schutzbauten. In sensiblen Bereichen gelten verschärfte Umweltauflagen. Nur wenn alle Anforderungen erfüllt sind, verlieren die Materialien ihren Abfallstatus – das sogenannte „End of Waste“.

Nicht zulässig ist der Einsatz von Recyclingmaterialien hingegen bei bestimmten Maßnahmen wie Geländemodellierungen oder beim Aufschütten von Böden. Auch Mindestabstände zu Gewässern, Brunnen oder Quellen sind zwingend einzuhalten, um den Schutz von Boden und Wasser zu gewährleisten.

Vorbildliche Praxis in Südtirol

Die Südtiroler Landesregierung betont, dass viele der in der neuen Richtlinie verankerten Maßnahmen in Südtirol bereits gängige Praxis seien – und teilweise über die nationalen Vorschriften hinausgingen. „Wir orientieren uns an den europäischen Zielen für eine funktionierende Materialkreislaufwirtschaft und wollen gleichzeitig regionale Besonderheiten berücksichtigen“, so Brunner.

Rechtlich stützt sich die Richtlinie auf das Landesgesetz über Abfallbewirtschaftung und Bodenschutz (LG Nr. 4/2006) sowie auf das neue staatliche Ministerialdekret Nr. 127/2024. In einigen Punkten – etwa beim Schutz von Wasserressourcen – geht Südtirol jedoch bewusst über die nationalen Vorgaben hinaus.

Nachhaltiges Bauen fördern

Mit der überarbeiteten Richtlinie will das Land nicht nur öffentliche Bauprojekte umweltfreundlicher gestalten, sondern auch private Bauherren zur Nutzung von Recyclingbaustoffen motivieren. Dadurch sollen Ressourcen geschont, Abfall reduziert und die Bauwirtschaft nachhaltiger ausgerichtet werden.

„Recycling am Bau ist ein zentraler Hebel für mehr Nachhaltigkeit. Mit klaren Regeln schaffen wir Vertrauen und fördern gleichzeitig Innovation im Bausektor“, fasst Landesrat Peter Brunner zusammen.

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