von Alexander Wurzer 18.04.2025 17:10 Uhr

Taxi-Regelung in Bozen: Verwaltungsgericht stoppt zwei umstrittene Artikel

Das Verwaltungsgericht Bozen hat am Freitag zwei zentrale Passagen des neuen Taxi-Reglements der Stadt vorläufig außer Kraft gesetzt. Auslöser war ein Eilantrag der Taxi-Service-Genossenschaft Bozen, die in den betroffenen Bestimmungen massive Nachteile für die Branche sieht – insbesondere im Hinblick auf die Fahrzeugsituation und technische Auflagen.

Taxis am Bozner Bahnhof (Foto: CNA Taxi)

Das neue Reglement war am 13. Februar nach langen Verhandlungen zwischen Stadt und Vertretern des Taxigewerbes beschlossen worden. Ein zentraler Punkt: Die Zahl der Lizenzen soll von 50 auf 60 steigen, um der steigenden Nachfrage gerecht zu werden. Diese geplante Ausweitung wird von der Branche ausdrücklich begrüßt – und war auch nicht Gegenstand des nun entschiedenen Rechtsstreits.

Zwei Bestimmungen sorgen für Unmut

Heftig kritisiert werden jedoch zwei nachträglich eingefügte Artikel. Zum einen geht es um eine neue Altersgrenze für Fahrzeuge: Bestehende Taxis dürfen demnach künftig maximal zehn Jahre alt sein, Neuzulassungen nur fünf – ohne Ausnahmen für Elektroautos oder Fahrzeuge mit besonders niedrigen Emissionen. Besonders betroffen: Das einzige rollstuhlgerechte Taxi der Genossenschaft, das bald das Alterslimit erreicht. Neue, barrierefreie Fahrzeuge sollen erst mit den zusätzlichen Lizenzen angeschafft werden.

Der zweite kritisierte Punkt betrifft eine detaillierte Datenerhebung: Monatlich sollen künftig alle vermittelten und nicht vermittelten Fahrten erfasst und nach Tagen und Uhrzeiten übermittelt werden. Die dafür nötige Software existiert derzeit nicht – und auch die versprochene Übergangszeit zur technischen Aufrüstung wurde laut Genossenschaft nicht eingehalten.

Gericht schaltet sich ein

Das Verwaltungsgericht hat nun Artikel 7 Absatz 6 und Artikel 33-bis Absatz 2 des neuen Reglements per einstweiliger Verfügung außer Kraft gesetzt. Die endgültige Entscheidung soll bereits am 13. Mai fallen. Der laufende Prozess zur Vergabe der neuen Lizenzen kann unterdessen weitergeführt werden.

Verbandsvertreter kritisieren Stadtlinie

Claudio Dal Gobbo, Sprecher des Taxisektors innerhalb des Handwerkerverbands CNA, kritisiert die Vorgehensweise der Stadtverwaltung:

„Man hätte die Lizenzerweiterung längst über das ‚Decreto Asset‘ des Staates unkompliziert regeln können. Stattdessen wurde der mühsame Weg über die bestehende Gesetzgebung gewählt – und mit zusätzlichen Hürden versehen, die teilweise weder praktikabel noch sinnvoll sind.“

Dal Gobbo hofft, dass nach den Gemeinderatswahlen ein neuer Anlauf für einen sachlichen Dialog mit der Stadt gestartet werden kann – mit dem Ziel, die vereinbarten zehn neuen Lizenzen rasch und unbürokratisch auf den Weg zu bringen.

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