von Alexander Wurzer 18.04.2025 16:16 Uhr

Reform des Autonomiestatuts: Landtage und Regionalrat gefordert

Die Reform des Autonomiestatuts für Südtirol und das Trentino nimmt konkrete Formen an. Nach intensiven Vorarbeiten steht nun eine entscheidende Etappe an: Regionalrat und die beiden Landtage sind in den kommenden Wochen gefordert, ihre Stellungnahmen zum Verfassungsentwurf abzugeben. Damit rückt die endgültige Genehmigung durch die italienische Regierung und die Einleitung des parlamentarischen Verfahrens in greifbare Nähe.

Foto: LPA/Fabio Brucculeri

Nachdem die renommierte Verfassungsjuristin Prof. Daria de Pretis kürzlich im III. Gesetzgebungsausschuss des Regionalrats angehört wurde, geht der Reformentwurf nun in die nächste Runde: Am 22. April tritt der Südtiroler Landtag zu einer Sondersitzung zusammen, um den Gesetzestext zu beraten.

Parallel dazu erarbeiten die laut Artikel 103 zuständigen Kommissionen ihre Stellungnahmen, die am 6. Mai sowohl im Südtiroler als auch im Trentiner Landtag verabschiedet werden sollen. Am 5. Mai stehen dazu weitere Anhörungen im Regionalrat auf dem Programm, dessen Gesetzgebungsausschuss die Stellungnahme schließlich am 12. Mai diskutieren wird. Bereits zwei Tage später – am 14. Mai – soll die endgültige Abstimmung im Regionalrat erfolgen.

Nächste Station: Rom und Wien

Nach Abschluss dieser regionalen Phase wird der Reformentwurf in der Konferenz der Regionen behandelt, bevor er dem Ministerrat zur endgültigen Genehmigung vorgelegt wird. Ein bedeutender Schritt folgt unmittelbar danach: Die italienische Regierung wird den Entwurf offiziell an die Republik Österreich übermitteln – ein völkerrechtlich relevanter Akt im Sinne des Pariser Abkommens von 1946.

„Erschwertes Verfahren“ auf Verfassungsebene

Voraussichtlich im Juni beginnt das parlamentarische Verfahren in Rom. Da es sich um eine Verfassungsänderung handelt, kommt das sogenannte „erschwerte Verfahren“ nach Artikel 138 der italienischen Verfassung zur Anwendung. Das bedeutet: Der Entwurf muss in beiden Kammern des Parlaments zwei Mal genehmigt werden – wobei die zweite Abstimmung frühestens drei Monate nach der ersten erfolgen darf und eine absolute Mehrheit erforderlich ist.

Ball liegt bei Südtirol und Trentino

Mit der nun eingeleiteten Phase liegt der Ball bei den gewählten Vertretungen der beiden Länder – und bald auch bei der nationalen Politik in Rom.

UT24 wird alle weiteren Schritte genau beobachten und zeitnah berichten.

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