Landesämter an folgenden Feiertagen geschlossen

Symbolbild Pixabay
Die Ämter der Landesverwaltung bleiben am Karfreitag, 18. April, ebenso wie am Ostermontag, 21. April, geschlossen. Ab Dienstag, 22. April, sind die Ämter und Dienststellen der Landesverwaltung wieder zugänglich.
Geschlossen bleiben die Landesämter jedoch wieder am Tag der Arbeit, Donnerstag, 1. Mai und am darauffolgenden Freitag, 2. Mai, wie das Presseamt des Landes mitteilt. Alle notwendigen Landesdienste bleiben gewährleistet. So werden die Verkehrsmeldezentrale und der Wetterdienst auch während der Feiertage über Verkehrs- und Wetterlage berichten. Gewährleistet sind auch die Feuerwehr-, Forst-, Umwelt- und Straßendienste.






