von ih 16.04.2025 17:30 Uhr

Luis Durnwalder erneut freigesprochen

Im Verfahren gegen den ehemaligen Südtiroler Landeshauptmann Luis Durnwalder ist am Mittwoch erneut ein Freispruch erfolgt. Der Vorwurf: unvollständige Angaben zu seiner Vermögenslage bei einem Antrag auf Ratenzahlung. Das Urteil: Es liegt keine Straftat vor.

Foto: SVP

Die Staatsanwaltschaft hatte Durnwalder vorgeworfen, seine finanzielle Situation gegenüber der Agentur der Einnahmen nicht vollständig offengelegt zu haben – bei einem Antrag zur ratenweisen Rückzahlung von knapp 27.000 Euro, zu der er im Zuge eines früheren Sonderfonds-Verfahrens verurteilt worden war.

Doch sowohl Verteidigung als auch Anklage kamen zum Schluss, dass keine strafbare Handlung vorliegt. Durnwalder hatte umfangreiche Unterlagen eingereicht, darunter Steuererklärungen und Kontoauszüge. Staatsanwalt Igor Secco selbst beantragte einen Freispruch – dem folgte das Gericht.

Durnwalder zeigt sich erleichtert: „Ein behängender Prozess ist eine Belastung – besonders, wenn man sich zu Unrecht angeklagt fühlt“, wird er von Südtirol Online zitiert. Die schriftliche Urteilsbegründung wird in 90 Tagen erwartet. Juristisch ist dieses Kapitel der Sonderfonds-Aufarbeitung damit vorerst abgeschlossen.

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