von Alexander Wurzer 11.04.2025 07:00 Uhr

Adoption statt Abbruch? Antrag setzt starkes Zeichen für das Lebensrecht

Ein Vorstoß im Südtiroler Landtag will die Freigabe zur Adoption nach der Geburt als echte Alternative zum Schwangerschaftsabbruch etablieren. Es geht um mehr als Zahlen – es geht um Leben, Verantwortung und neue Wege für betroffene Frauen.

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Ein Beschlussantrag der Südtiroler Freiheit vom August 2024, der demnächst im Südtiroler Landtag behandelt wird, sorgt für intensive Diskussionen – und berührt dabei ein Thema, das zugleich sensibel, emotional und gesellschaftlich hochrelevant ist: der Umgang mit ungeplanten Schwangerschaften.

Die vier Landtagsabgeordneten der Süd-Tiroler Freiheit Bernhard Zimmerhofer, Hannes Rabensteiner, Sven Knoll und Myriam Atz Tammerle fordern mit ihrem Antrag ein grundsätzliches Umdenken: Statt den Fokus einseitig auf die Option des Schwangerschaftsabbruchs zu legen, soll auch die Möglichkeit der Adoptionsfreigabe nach der Geburt stärker in den Mittelpunkt gerückt werden. Ihr Appell: Adoption darf kein Stiefkind der gesellschaftlichen Debatte bleiben – sie verdient Sichtbarkeit, Förderung und echte Unterstützung.

Eine gesellschaftliche Schieflage?

Die Zahlen sprechen für sich: Laut ASTAT lag der natürliche Geburtensaldo in Südtirol im Jahr 1975 noch bei +2.781. 2021 waren es nur mehr +193. Gleichzeitig liegt die Geburtenrate bei lediglich 1,72 Kindern pro Frau – deutlich unter der als stabil geltenden Erhaltungsrate von 2,1. Allein im Jahr 2022 wurden in Südtirol 521 Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt – die meisten davon freiwillig, also ohne medizinische Notwendigkeit.

Und wie viele Kinder wurden im selben Jahr zur Adoption freigegeben? Weniger als zehn. Diese Zahlen dokumentieren ein Missverhältnis, das der Antrag aufgreift: Die Möglichkeit, nach der Geburt zur Adoption freizugeben, ist vorhanden – aber kaum bekannt, wenig begleitet und gesellschaftlich oft mit Stigma behaftet.

Abbruch finanziert – Adoption vergessen?

Besonders kritisch sehen die Antragsteller die Ungleichbehandlung in der öffentlichen Finanzierung: Während alle Kosten für freiwillige Schwangerschaftsabbrüche laut Gesetz vollständig von der öffentlichen Hand getragen werden – laut Beispiel aus 2015 waren das über eine Million Euro für 517 Eingriffe –, werde für die Förderung der Adoptionsfreigabe kein vergleichbarer Betrag bereitgestellt.

Ihr Vorschlag: Der gleiche finanzielle Einsatz, der für Schwangerschaftsabbrüche aufgewendet wird, soll auch in Maßnahmen zur Information, Sensibilisierung und Unterstützung rund um die Adoption fließen.

Keine Bevormundung – sondern neue Optionen

Wichtig ist den Initiatoren: Es geht nicht darum, Frauen bevormunden zu wollen oder bestehende gesetzliche Rechte infrage zu stellen. Vielmehr soll es darum gehen, eine zusätzliche, lebensbejahende Option bewusst ins Blickfeld zu rücken – gerade für Frauen, die sich in einer Ausnahmesituation befinden und in ihrer Entscheidung oft allein gelassen werden.

Eine informierte Entscheidung setzt immer voraus, dass es auch echte Wahlmöglichkeiten gibt – und dafür braucht es Begleitung, Beratung und gesellschaftliche Akzeptanz.

Adoption – ein Tabu?

Warum ist die Zahl der nach der Geburt zur Adoption freigegebenen Kinder so gering? Neben fehlender Information spielen hier sicherlich auch emotionale und kulturelle Faktoren eine Rolle. Die Vorstellung, ein Kind auszutragen und es dann „wegzugeben“, ist für viele schwer greifbar. Doch sie wird anders, wenn man sie enttabuisiert – und sichtbar macht, dass Adoption eine Form von Liebe und Verantwortung sein kann: der Mut, einem Kind das Leben zu schenken, auch wenn man es selbst nicht großziehen kann.

Und es ist auch ein Akt der Hoffnung: Für ungewollt kinderlose Paare, für Familien, die einem Kind ein Zuhause bieten möchten, und für eine Gesellschaft, die dem Leben einen echten Stellenwert einräumt.

Ein Antrag mit Signalwirkung?

Ob der Südtiroler Landtag diesen Vorstoß unterstützt, bleibt offen. Der Antrag hat zweifellos das Potenzial, eine wichtige Diskussion anzustoßen – nicht nur über Zahlen, sondern über Werte. Es geht um Selbstbestimmung, um Schutz und Begleitung, aber auch um Verantwortung gegenüber dem ungeborenen Leben.

Vielleicht ist es Zeit, dass das „Recht auf Leben“ nicht nur theoretisch betont, sondern praktisch gestärkt wird – durch die Förderung realer Alternativen.

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