von ih 10.04.2025 07:45 Uhr

Streit um Masken-Strafen in Südtirol spitzt sich zu

Der Streit um die Rechtmäßigkeit von Maskenpflicht-Strafen in Südtirol flammt erneut auf. Hintergrund ist ein laufendes Verfahren vor dem italienischen Verfassungsgerichtshof, das sich mit möglichen Kompetenzüberschreitungen des Südtiroler Landtages und der Landesregierung während der Corona-Pandemie beschäftigt.

(Archiv/APA/dpa)

Im Fokus des Streits steht das Landesgesetz Nr. 4 von 2020 sowie eine Verordnung des Landeshauptmanns aus dem April 2021, die Geldstrafen zwischen 400 und 1.000 Euro für das Nichttragen einer Maske im Freien vorsahen. Laut mehrfacher Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes – unter anderem in den Urteilen Nr. 37/2021, 164/2022 und 40/2024 – haben autonome Regionen und Provinzen wie Südtirol im Bereich der internationalen Gesundheitsprophylaxe jedoch keine gesetzgeberische Kompetenz.

Trotzdem wurden zahlreiche Strafen verhängt – und auch eingetrieben. Das Landesgericht Bozen hat daraufhin die Verfassungsmäßigkeit des Landesgesetzes angezweifelt und die Angelegenheit dem Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. Die Verhandlung ist für den 10. Juni 2024 angesetzt.

Eintreibung trotz offener Rechtslage

Brisant: Obwohl das Urteil des Verfassungsgerichtshofs noch aussteht, soll der Südtiroler Einzugsdienst weiterhin offene Bußgelder eintreiben – auf Anweisung der Landesregierung. Kritiker sprechen von einer Zwangsvollstreckung ohne rechtliche Grundlage und sehen darin eine Verletzung der Grundrechte.

Besonders heftig kritisiert wird das Vorgehen von Renate Holzeisen, Rechtsanwältin und Landtagsabgeordnete von Vita, die von einem „grob amtsmissbräuchlichen Verhalten“ spricht. Die Verpflichtung zum Tragen von Masken im Freien habe ohnehin jeder wissenschaftlichen Grundlage entbehrt, so die Abgeordnete, unter Verweis auf Aussagen der italienischen Ärztekammer FNOMCeO, von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Studien des Cochrane-Instituts.

Politische Fronten verhärtet

Im Südtiroler Landtag stellte Renate Holzeisen zwei Anträge: Einer zur vollständigen Annullierung der verhängten Bußgelder, ein weiterer zur zumindest vorläufigen Aussetzung der Eintreibung bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes.

Zustimmung für die Anträge kam unter anderem von den Fraktionen Vita, Wir Bürger, Süd-Tiroler Freiheit sowie in einem Fall auch vom Team K. Die Ablehnung beider Anträge kam hingegen von SVP, Freiheitlichen, PD, Fratelli d’Italia (Marco Galateo), Liste Civica sowie den Grünen – letztere enthielten sich bei der Aussetzungsfrage.

Besonders scharf kritisiert wurde das Verhalten von FdI-Vertreter Marco Galateo, dem die Abgeordnete vorwirft, sich entgegen früherer Aussagen gegen eine verfassungsmäßige Aufarbeitung gestellt zu haben.

Was nun?

Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs am 10. Juni könnte weitreichende Folgen haben – sowohl für bereits gezahlte Strafen als auch für die politische Debatte über Kompetenzen in Südtirol.

Bis dahin bleibt die Frage offen, ob es sich bei den eingetriebenen Bußgeldern um rechtmäßige Maßnahmen oder um einen schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Fehltritt handelt.

Jetzt
,
oder
oder mit versenden.

Es gibt neue Nachrichten auf der Startseite