Große Nachfrage nach kostenloser Erstberatung bei Erbschaftsfragen

Seit 2012 besteht das Abkommen zwischen der VZS und der Notariatskammer, das es allen Bürger:innen ermöglicht, eine kostenlose Erstberatung bei einem Notar in Anspruch zu nehmen. Die Nachfrage ist seither kontinuierlich gestiegen.
Im Rahmen dieser Beratung erhalten Ratsuchende Informationen zu Testamentformen, zur gesetzlichen Erbfolge, zu Pflichtteilen und Schenkungen. Auch steuerliche Aspekte werden beleuchtet. Die Notare helfen zudem bei der Verfassung und Überprüfung eigenhändiger Testamente.
„Auch wenn das Thema kein angenehmes ist: Sprechen Sie mit Ihren Erben darüber, was nach Ihrem Ableben passieren soll“, rät Gunde Bauhofer, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale. „Klare und verlässliche Informationen sind der Schlüssel – die kostenlose Beratung ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Rechtsgewissheit und Transparenz.“
Auch die Notariatskammer sieht in der hohen Nachfrage ein positives Signal. „Den Menschen ist es zunehmend ein Anliegen, die Erbfolge geordnet zu regeln“, betont Kammerpräsident Notar Walter Crepaz. „Die Themen sind vielfältiger und komplexer geworden – umso wichtiger ist es, unabhängige Fachinformationen einzuholen.“
Interessierte Bürger können einen Beratungstermin direkt bei einem Notar im Land vereinbaren. Voraussetzung ist der Verweis auf das bestehende Abkommen zwischen VZS und Notariatskammer.
Zusätzliche Informationen rund um Erbschaftsfragen und andere rechtliche Themen bietet die Homepage der Verbraucherzentrale. Dort finden sich unter anderem auch Leitfäden zum Leben im Kondominium sowie zur neuen Regelung der freiwilligen Gerichtsbarkeit – etwa bei der rechtlichen Betreuung von Minderjährigen oder geschäftsunfähigen Personen.






