Reform der Südtirol-Autonomie: Einigung mit Rom erzielt

Der Verfassungsgesetz-Entwurf muss dann vom italienischen Ministerrat beschlossen werden. Kommende Woche will sich Regionenminister Roberto Calderoli (Lega) dafür in dem Gremium bereits die informelle Zustimmung holen. Dann soll das endgültige Dokument Kompatscher und seinem Amtskollegen Maurizio Fugatti (Lega) übermittelt werden, hieß es. Bevor es zu einem endgültigen Ministerratsbeschluss kommt, wird es auch noch eine Diskussion in den beiden Landtagen geben – mit darauffolgender Rückmeldung an die Regierung von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni (Fratelli d’Italia). Erteilt der Ministerrat dann seinen offiziellen „Sanktus“, kommt es auch zu einer Mitteilung an die Schutzmacht Österreich. Letztlich braucht es dann noch Beschlüsse beider Kammern des Parlaments. Damit wurde erst im Jahr 2027 gerechnet.
„Der vereinbarte Text ermöglicht die Wiederherstellung und Absicherung der Autonomie“, zeigte sich Kompatscher nach dem Treffen mit Calderoli in der italienischen Hauptstadt mehr als zufrieden. In einigen Punkten bedeute die Reform sogar eine „Weiterentwicklung“, warb der Landeschef für den Verfassungsgesetz-Entwurf. Gesetzgebungsbefugnisse, die durch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes beeinträchtigt worden waren, würden wieder hergestellt.
Zudem würde die Autonomie stärker vor einer Abänderung durch das Parlament geschützt. Darüber hinaus werde die Funktion der Durchführungsbestimmungen gestärkt, um die Autonomie laufend an neue Herausforderungen anzupassen. Es mussten zudem keine Bestimmungen akzeptiert werden, die den Minderheitenschutz beeinträchtigen würden. Auch Regionenminister Calderoli sprach von einem „großartigen Verhandlungsergebnis, auf das wir stolz sein können.“
Nach offizieller Übermittlung an die Landeshauptleute werde der Text auch mit den Landtagsabgeordneten geteilt und diskutiert, kündigte indes Kompatscher in einer Aussendung des Landes an.
APA/UT24
