Erneuter Sieg für Volksbank-Aktionäre vor Gericht

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Volksbank beim Verkauf eigener Aktien im Wert von fast 30.000 Euro gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen hat. Die Entscheidung fiel in einer Rekordzeit von nur sieben Monaten. Richterin Dr. Fischer bestätigte, dass die Bank dabei die Bestimmungen des Finanzeinheitstextes und der Consob-Verordnung missachtet hatte.
Millionenforderungen gegen die Volksbank
Mittlerweile haben alle Richter der Ersten Zivilkammer des Landesgerichts Bozen sowie das Berufungsgericht der Stadt im Sinne der Anleger entschieden. Die bisherigen Urteile gegen die Volksbank summieren sich auf fast eine Million Euro.
Doch der juristische Druck auf die Bank wächst weiter: Am 12. Juni steht in Venedig die Entscheidung über eine Sammelklage an, die bereits vom dortigen Gericht sowie dem Berufungsgericht zugelassen wurde. Rund 650 Sparer fordern dabei Entschädigungen in Millionenhöhe.
Zudem wurde im Februar eine zweite Sammelklage eingereicht, die Unregelmäßigkeiten bei der Kapitalerhöhung Ende 2015 thematisiert. Falls das Gericht die Klage zulässt, könnten sich bis zu 27.000 Betroffene anschließen – mit möglichen Schadenersatzforderungen von rund 100 Millionen Euro.
Aktionärskomitee ruft Betroffene zur Beteiligung auf
Das Aktionärskomitee Südtirol ermutigt betroffene Sparer, sich der Klage anzuschließen.
Interessierte können sich per E-Mail an aksuedtirol@gmail.com wenden.
„Wer kämpft, kann auch verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren“, betont Walther Andreaus, Geschäftsführer von Robin VFG und Präsident des Aktionärskomitees Südtirol.
