Wie stabil sind Ehen in Südtirol?

Im Jahr 2023 wurden in Südtirol erstmals seit 25 Jahren weniger als 500 Ehetrennungen verzeichnet. Die Anzahl der Trennungen ist im Vergleich zum Vorjahr um 7,8 Prozent gesunken. Insgesamt trennten sich 497 Ehepaare, davon wurden 137 Trennungen beim Standesamt und 360 vor Gericht beantragt. Gerichtlich eingereichte Trennungen gingen um 9,1 Prozent zurück, während standesamtliche Trennungen um 4,2 Prozent abnahmen. Die Trennungsrate liegt bei 9,3 Trennungen je 10.000 Einwohner.
Das Gesetz sieht vier verschiedene Trennungsverfahren vor:
- die einvernehmliche Trennung
- die gerichtliche (strittige) Trennung
- die einvernehmliche Trennung im Standesamt
- die unterstützte Vereinbarung
Ist die Trennung vollzogen, können dieselben Verfahren auch bei der Scheidung angewendet werden. Die einvernehmliche Trennung findet vor Gericht statt und ist möglich, wenn beide Eheleute einer Trennung zustimmen und es keine Streitigkeiten gibt, auch nicht über das Sorgerecht für minderjährige Kinder. Die gerichtliche Trennung erfolgt bei Streitigkeiten zwischen den Eheleuten. In diesem Fall entscheidet das Gericht über wirtschaftliche Fragen oder Angelegenheiten im Zusammenhang mit den Kindern.
Seit 2015 ist es möglich, sich im Standesamt einvernehmlich zu trennen. Dieses Verfahren wird im Beisein des Bürgermeisters oder eines Standesbeamten durchgeführt. Voraussetzung ist, dass keine gemeinsamen minderjährigen, entmündigten oder beeinträchtigten Kinder vorhanden sind. Die unterstützte Vereinbarung ist ein Verfahren, bei dem jede Partei von einem eigenen Anwalt begleitet wird (Art. 6 des Gesetzesdekrets Nr. 132/2014). Eine einvernehmliche Trennung im Standesamt oder eine unterstützte Vereinbarung ist nur dann möglich, wenn sich die Eheleute über alle Punkte einigen können.
Scheidungen auf niedrigstem Stand seit 2014
Die Anzahl der Scheidungen ging 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 13,7 Prozent zurück. Wurden 2022 noch 575 Scheidungen registriert, waren es 2023 nur noch 496. Zwei Drittel aller Scheidungen (62,7 Prozent) wurden vor Gericht abgewickelt, während 37,3 Prozent über das Standesamt erfolgten. Die Scheidungsrate liegt 2023 bei 9,3 Scheidungen je 10.000 Einwohner.
Südtirol mit niedrigster Scheidungsrate in Italien
Im Vergleich zu anderen italienischen Regionen weist Südtirol die niedrigste Scheidungsrate auf. Nachfolgend sind Molise (10,9), Basilikata (11,3) und Kalabrien (11,5) die Regionen mit den wenigsten Scheidungen. Die höchsten Scheidungsraten verzeichnen Ligurien (15,5), Sizilien (15,7) und Sardinien (15,8). Der italienweite Durchschnitt liegt bei 13,5 Scheidungen je 10.000 Einwohner.
„Schnelle Scheidungen“ nehmen zu
Mehr als die Hälfte der Scheidungen (55,1 Prozent) wurden innerhalb von drei Jahren nach der Trennung vollzogen. In 15,7 Prozent der Fälle erfolgte die Scheidung nach zehn bis 24 Jahren, in 2,3 Prozent nach mehr als 25 Jahren.
Die Gesamtscheidungsziffer liegt 2023 bei 233,5 Scheidungen je 1.000 Eheschließungen. Damit würden bei gleichbleibendem Trend 23 von 100 Ehen im Laufe der Zeit geschieden werden. Diese Kennzahl ist in den vergangenen 20 Jahren um 57,6 Prozent gestiegen. Im Vergleich zu den Nachbarländern Schweiz und Österreich ist die Scheidungsrate in Südtirol jedoch weiterhin niedriger.
Ehedauer und Trennungsmuster
Im Durchschnitt hielten die Ehen, die 2023 geschieden wurden, 16,2 Jahre. 12,9 Prozent der Ehepaare trennten sich innerhalb der ersten fünf Jahre, 22,5 Prozent nach fünf bis neun Jahren und 15,9 Prozent nach zehn bis 14 Jahren. Ein Drittel der geschiedenen Ehen (33,4 %) dauerte 20 Jahre oder länger.
Langjährige Ehen werden zunehmend aufgelöst: 1975 betrug der Anteil der Trennungen nach mehr als 15 Ehejahren noch 17,2 Prozent, 2023 lag er bereits bei 48,7 Prozent. Trennungen innerhalb der ersten vier Ehejahre sind dagegen rückläufig.
Gerichtliche vs. außergerichtliche Trennungen
Jüngere Ehen (unter fünf Jahren) und sehr lange Ehen (mehr als 25 Jahre) werden häufiger außergerichtlich beendet. In diesen Fällen sind entweder noch keine Kinder geboren oder die Kinder sind bereits erwachsen, was eine unkompliziertere Trennung ermöglicht.
Das Durchschnittsalter bei der Einreichung der Trennung beträgt 49 Jahre bei Männern und 45,6 Jahre bei Frauen. 70,3 Prozent der gerichtlichen Trennungen erfolgen einvernehmlich, während in acht von zehn strittigen Trennungen die Frau den Antrag einreicht.
Bildung und Berufstätigkeit der Ehepartner
In 66,9 Prozent der Scheidungsfälle haben beide Ehepartner den gleichen Bildungsgrad. In 20,1 Prozent der Fälle besitzt die Frau einen höheren Abschluss als ihr Ehemann, in 12,9 Prozent verhält es sich umgekehrt.
80,3 Prozent der geschiedenen Ehepartner waren zum Zeitpunkt der Trennung berufstätig. In 7,1 Prozent der Fälle war nur der Mann erwerbstätig, in 8,4 Prozent nur die Frau. Bei 4,3 Prozent der Trennungen waren beide Partner nicht berufstätig.
Internationale Ehen und Scheidungen
25,4 Prozent aller Trennungen betrafen Ehepaare, bei denen einer der Partner eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzt oder die italienische Staatsbürgerschaft erst nach der Geburt erhalten hat. In 4,6 Prozent der Fälle hatten beide Ehepartner eine ausländische Staatsbürgerschaft.
Auswirkungen auf Kinder und Wohnsituation
66,5 Prozent der 2023 geschiedenen Ehen betrafen Paare ohne Kinder oder mit bereits erwachsenen Kindern. In 33,5 Prozent der Fälle waren minderjährige Kinder involviert: 17,3 Prozent der Scheidungen betrafen Familien mit einem minderjährigen Kind, 13,5 % mit zwei und 2,6 Prozent mit drei Kindern.
Seit 2006 wird das Sorgerecht in der Regel beiden Elternteilen zugesprochen. Dennoch tragen hauptsächlich die Väter den finanziellen Unterhalt der Kinder, da diese meist bei der Mutter leben. Auch die gemeinsame Wohnung bleibt häufiger der Frau zugesprochen (52,5 Prozent der Fälle), während in 21,7 Prozent der Fälle der Mann in der Wohnung bleibt. In 23,9 Prozent der Fälle wird die gemeinsame Wohnung aufgegeben und beide Partner ziehen in getrennte Unterkünfte.
