Stromstöße und Schläge: Pergols Martyrium

Livio Pergol wurde am 18.7.1961 um 13 Uhr in seiner Wohnung in Lavis verhaftet. Nachdem er von den Carabinieri aufgefordert worden war, in einen Wagen zu steigen, begann ein in Zivil gekleideter Mann, ein gewisser Marras, ihn mit Fäusten auf den Kopf zu schlagen. Während der Fahrt wurde Pergol ständig von Marras über den Umstand befragt, ob er dem Veronesi Tritol verkauft habe. Pergol verneinte dies.
Als er in die Kaserne von Neumarkt ankam, dies war immer noch am 18.7., wurde er unglaublichen und ungeheuerlichen Mißhandlungen ausgesetzt. Mögen die Tatsachen dies zeigen.
Pergol, der noch immer verneinte, wurde auf den Boden gelegt und in dieser Haltung von zwei Carabinieri festgehalten, während der genannte Marras ihm mit zwei Eisengeräten die zwischen den Rippen gelegene Zwischenrippenmuskulatur drückte, was einen äußerst heftigen Schmerz hervorrief. Hiervon können sich die Herren vom Gericht selbst überzeugen, wenn sie nur schon mit den Fingern diese Körperteile zusammendrücken.
Pergol trägt noch jetzt die Zeichen dieser Mißhandlung, und der unterzeichnete Advokat hat diese de visu feststellen können, und zwar noch bei seiner letzten Unterredung, die am 11. September 1961 stattfand!
1.Wenn Pergol ins Schwitzen kam und im Begriffe stand, ohnmächtig zu werden, wurde ihm die Wohltat zuteil, mit Waschschüsseln voll Wasser übergossen zu werden.
2.Lange Zeit mußte er mit erhobenen Armen stehen, und wenn er erschöpft die Arme sinken ließ, wurden ihm Fausthiebe, Fußtritte und Ohrfeigen in alle Körperteile, auch in den Bauch, verabreicht.
3.Vier Carabinieri packten Pergol bei den Händen und Füßen, hoben ihn vom Boden auf und schwangen seinen Körper hin und her, so daß er mit dem Rücken und mit den Lenden gegen die Kanten und die Oberfläche einer darunterliegenden Kiste schlug.
Strom in Hoden, Zunge und Arme
5. Abgesehen von den Faustschlägen und Fußtritten, deren Spuren der Unterzeichnete an den Ekchymosen (Blutergüssen) auf den Armen feststellen konnte und die noch einen Monat später sichtbar waren, wurde ihm elektrischer Strom in der Stärke von 4 bis 5 Volt in den Hoden, in die Zunge und in die Arme geleitet. Nach 18 Stunden derartiger Behandlung, und zwar am 19. Juli 1961, um 7 Uhr früh, und nach einer schlaflosen Nacht ohne Speise und Trank, gestand Pergol.
Von diesem Augenblick an wurde Pergol in Ruhe gelassen; angesichts des Zustands, in dem sich Pergol befand und der sehr ernst schien, und angesichts des unsagbar schmutzigen Zustands, in dem sich dessen Kleider befanden, forderte ein Carabiniere der Station Neumarkt aus rein menschlichen Motiven Frau Pergol telefonisch auf, sich nach Neumarkt zu begeben, um ihren Gatten zu besuchen, ihm Kleider zu bringen und ihn irgendwie zu trösten.
Noch am 20. begab sich Frau Pergol in die Carabinieristation nach Neumarkt, wo sie ihren Mann in einem Zustand tiefster Depression fand, überdeckt mit blauen Flecken und Blutergüssen; noch schmerzten ihn die erlittenen Folterungen, und seine Kleider befanden sich in einem beklagenswerten Zustand. Frau Pergol konnte ihm das Unterhemd, die Unterhosen, die Hosen und das Hemd abnehmen, die zum Teil in Fetzen aufgelöst waren und zum Teil voll von Flecken waren und die sich jetzt in ihrem Besitz befinden.
Am 21. Juli wurde Pergol vom Amtsrichter in Neumarkt einvernommen und gestand das oben Erwähnte, dann wurde er nach Trient überstellt, wo er am 25.7.1961 vom Staatsanwalt einvernommen wurde. Wiederhergestellt von dem schweren erlittenen Schock, stellte er die Bekenntnisse des 19.7. in Frage und zog die Aussage, die er vor dem Amtsrichter in Neumarkt gemacht hatte, zurück.
(Walla, Max (Hrsg.): „Schändung der Menschenwürde in Südtirol“, Schriftenreihe des Mondseer Arbeitskreises, Bd. Nr. 3, S. 112ff; übersetzt aus dem Italienischen)
Anzeige des Richters
Der im Schreiben des Anwaltes erwähnte Amtsrichter von Neumarkt, Dott. Luciano Cicciarelli, sah den beklagenswerten Zustand des Untersuchungshäftlings und ließ sich von ihm schildern, wie er gefoltert worden war. Dann erstattete der korrekte Richter Anzeige gegen die Carabinieri bei der für Neumarkt zuständigen Staatsanwaltschaft in Trient.
Damit war auf Gerichtsebene erstmals die Mauer des Verschweigens durchbrochen, die in Bozen von Staatsanwälten und Untersuchungsrichtern um die entsetzlichen Geschehnisse herum errichtet worden war.
Der obige Auszug stammt aus dem Buch „Für die Heimat kein Opfer zu schwer“ von Dr. Helmut Golowitsch.
Golowitsch, Helmut: Für die Heimat kein Opfer zu schwer. Folter-Tod-Erniedrigung. Südtirol 1961-1969. Edition Südtiroler Zeitgeschichte: Deutschland: Druckerei Brunner. 2009. ISBN: 978-3-941682-00-9.
