Neues Gesetz für das Ehrenamt auf der Zielgeraden

Die Gesetzesinitiative sieht unter anderem die Einführung eines Landesverzeichnisses für gemeinnützige Organisationen vor und regelt Verfahren im Zusammenhang mit Körperschaften des Dritten Sektors. Dabei muss das Landesgesetz mit dem gesamtstaatlichen Regelwerk im Einklang stehen. Aus diesem Grund reiste Landesrätin Pamer am Donnerstag gemeinsam mit Ressortdirektorin Michela Morandini, Senator Meinhard Durnwalder sowie weiteren Experten nach Rom, um den Gesetzentwurf mit den zuständigen Stellen zu besprechen.
Besondere Diskussionen gab es zur Frage der Vermögensübertragung, wenn ein Verein aus dem gesamtstaatlichen Verzeichnis (RUNTS) austritt und ins neue Landesverzeichnis wechselt.
„Hierzu gab es mehrere Anmerkungen, doch wir werden uns weiterhin für die betroffenen Vereine einsetzen”, versicherte Pamer. Ebenfalls wurde präzisiert, wer sich ins neue Landesverzeichnis eintragen lassen kann. Positiv aufgenommen wurde, dass der Gesetzentwurf die Mitplanung und Mitgestaltung (Co-Programmazione und Co-Progettazione) vorsieht und auf weitere Vereine ausweiten will. Dies sei vor allem für soziale Organisationen eine wertvolle Möglichkeit.
Ehrenamt spielt bedeutende Rolle
„Die Gespräche waren konstruktiv und wir konnten die Besonderheiten des Ehrenamts in Südtirol gut darlegen”, so Pamer. Tatsächlich spielt das Ehrenamt eine bedeutende Rolle in der Gesellschaft: Fast jeder dritte Südtiroler engagiert sich freiwillig. Ob in Rettungs- und Zivilschutzorganisationen, kulturellen Vereinigungen oder sozialen Einrichtungen – das Ehrenamt ist vielfältig und breit verankert.
Die Südtiroler Landesregierung plant, noch im April über den Gesetzentwurf zu entscheiden und damit die Grundlage für eine modernisierte und praxisnahe Regelung des Ehrenamts in Südtirol zu schaffen.
