von ih 18.03.2025 08:40 Uhr

Pflichtversicherung gegen Naturkatastrophen: Unternehmen fordern mehr Zeit

Die neue Pflichtversicherung gegen Naturkatastrophen sorgt für Unruhe in der Wirtschaft. Bis zum 31. März 2025 müssen alle im Handelsregister eingetragenen Unternehmen – mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Betriebe – eine entsprechende Versicherung abschließen. Doch es gibt viele offene Fragen, weshalb der Wirtschaftsverband lvh eine Verlängerung der Frist fordert.

APA/BFK WT

Unklare Regelungen und hohe Unsicherheiten

Der lvh kritisiert die kurze Umsetzungszeit sowie die mangelnde Klarheit der gesetzlichen Vorgaben. Unternehmen, die bis zur Frist keine Versicherung abgeschlossen haben, riskieren den Ausschluss von öffentlichen Förderungen und finanziellen Unterstützungen. Doch viele Betriebe wissen nicht, welche Schäden versichert werden müssen und ob bestehende Policen angerechnet werden.

Zudem gibt es keine einheitlichen Tarife, was das Risiko birgt, überteuerte oder unzureichende Versicherungen abzuschließen. „Die Betriebe stehen vor einer unklaren Situation, die dringend geklärt werden muss“, warnt lvh-Präsident Martin Haller.

Besondere Herausforderungen für Kleinunternehmen

Vor allem Kleinunternehmer und Handwerksbetriebe, die ihre Betriebsstätte in der eigenen Wohnung haben, stehen vor einem Dilemma. Sie fragen sich, ob sie eine zusätzliche Versicherung benötigen, obwohl ihr privates Gebäude bereits abgesichert ist.

Fehlt eine klare Regelung, droht ihnen im schlimmsten Fall der Ausschluss von Förderprogrammen. „Es fehlen essenzielle Antworten, die für viele Betriebe existenzentscheidend sind“, so Haller weiter.

Versicherungsbranche nicht vorbereitet

Ein weiteres Problem ist die unzureichende Vorbereitung der Versicherungsbranche. Viele Anbieter haben bislang keine standardisierten Vertragsmodelle entwickelt und können nicht genau sagen, welche Risiken tatsächlich abgedeckt werden.

„Selbst die Versicherer sind unsicher, was zu einer enormen Verunsicherung bei den Unternehmen führt“, erklärt lvh-Direktor Walter Pöhl. Zudem bleibt unklar, was mit Unternehmen geschieht, deren bestehende Versicherungspolice innerhalb der Übergangszeit ausläuft. Die Regelung sieht zwar Schutz bis zum Ende der Police vor, doch es bleibt offen, ob Schäden während dieser Zeit tatsächlich abgedeckt sind.

Forderung nach Fristverlängerung

Angesichts dieser offenen Fragen fordert der lvh eine Verlängerung der Frist über den 31. März 2025 hinaus sowie klare und transparente Vorgaben für betroffene Unternehmen.

„Es darf nicht sein, dass Betriebe zu überhasteten Entscheidungen gezwungen werden, die ihnen möglicherweise später zum Nachteil gereichen“, betont Pöhl. Der lvh appelliert an die Regierung, gemeinsam mit Unternehmensverbänden und Versicherungen eine praktikable Lösung zu erarbeiten. Nur durch eine durchdachte Umsetzung kann verhindert werden, dass Unternehmen finanziell und bürokratisch überfordert werden.

Jetzt
,
oder
oder mit versenden.

Es gibt neue Nachrichten auf der Startseite