von lif 13.03.2025 08:49 Uhr

Neue Unterstützungsleistung für ältere Menschen

Mit dem Landeshaushalt 2025 wurde eine Unterstützungsleistung für ältere Menschen mit geringem Einkommen eingeführt. Die neue Leistung steht Beziehern von Früh-, Invaliditäts-, Alters- oder Hinterbliebenenrente, ausbezahlt vom Nationalen Fürsorgeinstitut INPS/NISF, oder einer Sozialrente oder von Sozialgeld oder einer Rente für Zivilinvaliden, Blinde und Gehörlose oder einer Hausfrauenrente zu. 

Bild: APA/AFP

Laut einer Aussendung von Rosmarie Pamer gilt dies ab einem Alter von 65 Jahren und mit einer ISEE unter 20.000 Euro und einem maximalen monatlichem Einkommen/Bezug unter 1.000 Euro brutto. „Der Beitrag wird so berechnet, dass Anspruchsberechtigte insgesamt im Schnitt über einen Monatsbetrag von insgesamt 1.000 Euro brutto verfügen können“, erinnert Soziallandesrätin Rosmarie Pamer. „Finanziert wird die neue Leistung vom Land, doch an die Berechtigten ausbezahlt wird sie einmal jährlich vom INPS/NISF.“

Ein eigenes Ansuchen ist für den Erhalt der Unterstützungsleistung für ältere Menschen mit geringem Einkommen nicht notwendig, wohl aber die ISEE-Erklärung, die zur Ermittlung der wirtschaftlichen Lage einer Familie dient. Für die ISEE kann man sich noch bis innerhalb September an die Steuerbeistandszentren (CAF) wenden. Wenn die Voraussetzungen für die Leistung gegeben sind, wird das INPS/NISF die Leistung auszahlen. 

Kurzinfo

Wer erhält die neue Unterstützungsleistung für ältere Menschen?

  • Bezieher von Früh-, Invaliditäts-, Alters- oder Hinterbliebenenrente, ausbezahlt vom Nationalen Fürsorgeinstitut INPS/NISF, oder einer Sozialrente oder von Sozialgeld oder einer Rente für Zivilinvaliden, Blinde und Gehörlose oder einer Hausfrauenrente
  • ab einem Alter von 65 Jahren 
  • mit einer ISEE unter 20.000 Euro und einem maximalen monatlichem Einkommen/Bezug unter 1.000 Euro brutto.

Ansuchen ist keines erforderlich, wohl aber die ISEE-Erklärung.

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