von lif 26.02.2025 12:40 Uhr

Landesämter an zwei Faschingsnachmittagen geschlossen

Die Ämter der Landesverwaltung bleiben an den Nachmittagen des Unsinnigen Donnerstags (27. Februar) und des Faschingsdienstags (4. März) geschlossen. 

Bild: Pixabay

Damit entfällt am morgigen Unsinnigen Donnerstag, 27. Februar, der lange Donnerstag samt Publikumsverkehr. Auch am Dienstagnachmittag kommender Woche, 4. März, bleiben die Ämter der Landhäuser geschlossen.

Wichtige Not- und Informationsdienste – darunter Zivilschutz, Feuerwehr- und Straßendienst sowie die Verkehrsmeldungen – sind auch an diesen beiden Nachmittagen gewährleistet.

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