Landesämter an zwei Faschingsnachmittagen geschlossen

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Damit entfällt am morgigen Unsinnigen Donnerstag, 27. Februar, der lange Donnerstag samt Publikumsverkehr. Auch am Dienstagnachmittag kommender Woche, 4. März, bleiben die Ämter der Landhäuser geschlossen.
Wichtige Not- und Informationsdienste – darunter Zivilschutz, Feuerwehr- und Straßendienst sowie die Verkehrsmeldungen – sind auch an diesen beiden Nachmittagen gewährleistet.






