von lif 29.01.2025 12:22 Uhr

Veranstaltungsreihe zur Überschuldung

Die Anwaltskammer Bozen und die Handelskammer Bozen haben gestern (28. Januar) eine Informationsveranstaltung organisiert. Dabei erklärten sie den Zugang zu den Überschuldungsverfahren in Südtirol und die Funktionsweise der beiden Dienststellen für Überschuldung.

Im Bild von links nach rechts: Nelly Lescio, Ratsmitglied der Anwaltskammer Bozen; Eleonora Maines, Verantwortliche der Überschuldungsstelle der Anwaltskammer Bozen; Ivo Morelato, Verantwortlicher der Überschuldungsstelle der Handelskammer Bozen; Johanna Santa Falser, Vizepräsidentin der Handelskammer Bozen und Ingrid Moresco, Mitarbeiterin der Überschuldungsstelle der Handelskammer Bozen. (Bild: Handelskammer Bozen)

Die Dienststellen für Überschuldung haben die Aufgabe, die in finanzielle Schieflage geratenen Privatpersonen, Freiberufler, Verbraucher und Kleinunternehmen zu unterstützen. Diese können sich an die Dienststellen wenden, indem sie einen Antrag auf Zugang zu einem Verfahren stellen, so die Handelskammer Bozen in einer Aussendung.

Die Dienststellen ernennen dann eine Überschuldungverwalterin bzw. einen Überschuldungverwalter. Diese prüfen die Situation des Schuldners und erstellen einen Bericht, der zusammen mit dem Antrag beim Gericht eingereicht wird. In diesen Zusammenhang fällt beispielsweise die Erarbeitung eines Sanierungsplans für den Abbau der Schulden. Ziel der Verfahren ist es, den Schuldnern die Möglichkeit eines Neustarts zu geben und gleichzeitig die Forderungen der Gläubiger zu berücksichtigen.

Die Informationsveranstaltung vertiefte die verfahrenstechnischen Aspekte der zwei Dienststellen für Überschuldung. Die Referenten Eleonora Maines von der Anwaltskammer Bozen und Ivo Morelato von der Handelskammer Bozen erläuterten die Rolle und Funktionen der beiden Stellen. Sie erklärten auch die Voraussetzungen für den Zugang zu den Verfahren und teilten mit den Anwesenden gemeinsame Erfahrungen und Zukunftsaussichten.

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