Veranstaltungsreihe zur Überschuldung
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Die Dienststellen für Überschuldung haben die Aufgabe, die in finanzielle Schieflage geratenen Privatpersonen, Freiberufler, Verbraucher und Kleinunternehmen zu unterstützen. Diese können sich an die Dienststellen wenden, indem sie einen Antrag auf Zugang zu einem Verfahren stellen, so die Handelskammer Bozen in einer Aussendung.
Die Dienststellen ernennen dann eine Überschuldungverwalterin bzw. einen Überschuldungverwalter. Diese prüfen die Situation des Schuldners und erstellen einen Bericht, der zusammen mit dem Antrag beim Gericht eingereicht wird. In diesen Zusammenhang fällt beispielsweise die Erarbeitung eines Sanierungsplans für den Abbau der Schulden. Ziel der Verfahren ist es, den Schuldnern die Möglichkeit eines Neustarts zu geben und gleichzeitig die Forderungen der Gläubiger zu berücksichtigen.
Die Informationsveranstaltung vertiefte die verfahrenstechnischen Aspekte der zwei Dienststellen für Überschuldung. Die Referenten Eleonora Maines von der Anwaltskammer Bozen und Ivo Morelato von der Handelskammer Bozen erläuterten die Rolle und Funktionen der beiden Stellen. Sie erklärten auch die Voraussetzungen für den Zugang zu den Verfahren und teilten mit den Anwesenden gemeinsame Erfahrungen und Zukunftsaussichten.
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