von ih 10.01.2025 17:15 Uhr

Vier Monate auf Bewährung für Missbrauch eines Dreijährigen

Eine 18-Jährige, die am 10. April 2024 in Wien an ihrem dreijährigen Bruder geschlechtliche Handlungen vorgenommen, diese gefilmt und auf ihrem Handy abgespeichert hatte, ist dafür am Freitagnachmittag am Landesgericht zur Verantwortung gezogen worden. Sie wurde wegen sexuellen Missbrauchs Unmündiger und Herstellung sowie Besitzes von bildlichem sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterials rechtskräftig zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt.

Symbolbild/Pixabay

Die Verhandlung fand über weitere Teile unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Nach dem Vortrag der Anklage und der Gegenäußerung der Verfahrenshelferin mussten die anwesenden Medienschaffenden den Saal verlassen. Sie waren erst zur Urteilsverkündung wieder zugelassen.

Angeklagte legte Geständnis ab

Die Angeklagte war geständig. „Sie kann es nicht schlüssig erklären“, meinte ihre Rechtsvertreterin zu den inkriminierten Tathandlungen. Der 18-Jährigen, die im elterlichen Gastro-Betrieb mitarbeite, fehle es an Tagesstruktur. Außerdem leide sie an einer Intelligenzminderung und sei grundsätzlich mit ihrem Alltag überfordert. „Es tut ihr leid. Sie hat es auch nicht mehr gemacht“, bemerkte die Anwältin abschließend.

Aufgrund ihres Geständnisses, ihrer bisherigen Unbescholtenheit und ungünstiger Erziehungsbedingungen, wie der vorsitzende Richter erklärte, bekam die 18-Jährige die über sie verhängte Strafe unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Ihr wurde per Weisung aufgetragen, sich einer Therapie zu unterziehen. Außerdem wurde Bewährungshilfe angeordnet. Die 18-Jährige war mit allem einverstanden.

Wie es dem missbrauchten Dreijährigen geht, wurde in der Verhandlung zumindest coram publico nicht erörtert. Offen blieb auch, ob der Bub noch bei den Eltern lebt oder ob die Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) die Obsorge übernommen hat.

apa

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