von ih 07.01.2025 16:47 Uhr

Steuererleichterung für Wohnbauförderung: Antragsteller sparen 200 Euro

Im Bereich der Wohnbauförderung gibt es eine erfreuliche Neuerung: Antragsteller, die eine Sozialbindung im Grundbuch eintragen oder löschen lassen, können sich künftig 200 Euro an Kosten ersparen. Möglich wird dies durch die Aufhebung der Hypothekarsteuer bei dieser Grundbuchanmerkung. Die Änderung wurde durch einen Abänderungsantrag der Südtiroler Parlamentarier im Rahmen des Staatshaushalts 2025 erreicht.

Dank eines Abänderungsantrags der Südtiroler Parlamentarier wurden mit dem Haushalt 2025 die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass bei der Eintragung und Löschung von Sozialbindungen im Grundbuch keine Hypothekarsteuer mehr fällig ist. - Foto: LPA/Greta Stuefer.

„Seit 2022 werden die Anmerkung und Löschung der Sozialbindung nicht mehr von der Landesverwaltung, sondern von Notaren vorgenommen“, erklärt Landesrätin Ulli Mair. Diese Umstellung war nötig, da Verzögerungen durch Personalmangel in den Ämtern teils bis zu einem Jahr betrugen. Zwar wurde mit den Notaren ein begünstigtes Honorar ausgehandelt, jedoch konnten Zusatzkosten, vor allem Steuern und Abgaben, nicht ganz vermieden werden.

Dank des Engagements der Südtiroler Abgeordneten Manfred Schullian und Dieter Steger im Rom, konnte im Zuge der Ausarbeitung des Staatshaushalts 2025 die Aufhebung der Hypothekarsteuer erreicht werden. Ab sofort entfällt diese Steuer sowohl bei der Anmerkung und Löschung der Sozialbindung im Rahmen der Wohnbauförderung als auch für konventionierte Wohnungen und Ansässige nach dem Landesgesetz für Raum und Landschaft.

„Konkret bedeutet dies eine Ersparnis von 200 Euro, was die Kosten für die grundbücherliche Anmerkung und Löschung der Sozialbindung deutlich senkt“, so Landesrätin Mair. Diese Maßnahme sei ein bedeutender Schritt zur Senkung der Nebenkosten der Wohnbauförderung und sorgt dafür, dass der Zugang zu dieser wichtigen Unterstützung für viele Menschen noch gerechter und effizienter wird.

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