Abgabe für Recht auf Uni-Studium wird abgeschafft
Mit der Genehmigung des Haushalts 2025-2027 wurde diese Abgabe nun abgeschafft, um das Universitätsstudium zu fördern. „Weiters möchten wir dadurch eine Vereinfachung  herbeiführen“, betont Landeshauptmann und Finanzlandesrat Arno Kompatscher. „Es wird künftig nicht mehr notwendig sein, die Abgabe jenen Studenten zurückzuerstatten, die Studienbeihilfe des Landes Südtirol erhalten und einen universitären oder post-universitären Lehrgang in Südtirol besuchen“, fährt Kompatscher fort.
Bislang wurde die Abgabe für das Recht auf ein Universitätsstudium jährlich neu festgelegt, berichtet das LPA in einer Aussendung. Im Studienjahr 2024/25 betrug sie 173 Euro. Die jetzt vorgesehene Abschaffung stellt für alle Studenten eine Erleichterung dar, die Studiengänge oder universitäre Lehrgänge besuchen, die in Südtirol angesiedelt sind, also die Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe „Claudiana“, das Musikkonservatorium „C. Monteverdi“ und die Philosophisch-theologische Hochschule Brixen.