von ih 03.01.2025 11:23 Uhr

Winterschlussverkauf 2025: Verbraucherzentrale gibt Tipps für kluge Einkäufe

Am Mittwoch startet in vielen Südtiroler Gemeinden der offizielle Winterschlussverkauf. Von 8. Januar bis 5. Februar 2025 können Schnäppchenjäger reduzierte Preise nutzen. In Tourismusgemeinden beginnt der Ausverkauf später, vom 8. März bis 5. April 2025. Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) erinnert: Preisnachlässe bedeuten nicht weniger Rechte.

Foto: Pixabay

Wichtige Hinweise für den Ausverkauf

  • Mangelfreie Ware: Auch reduzierte Produkte müssen mängelfrei sein. Bei Mängeln gilt das Gewährleistungsrecht: Reparatur, Ersatz oder Geldrückerstattung sind verpflichtend.
  • Transparente Preisschilder: Preisschilder müssen den ursprünglichen Preis, den Rabatt in Prozent und den reduzierten Preis zeigen.
  • Kartenzahlungspflicht: Händler müssen Kartenzahlungen akzeptieren, außer in seltenen Ausnahmefällen.

Tipps für den Einkauf

  • Planung: Eine Wunschliste hilft, unnötige Käufe zu vermeiden.
  • Vergleichen: Preise und Angebote verschiedener Händler prüfen.
  • Frühzeitige Beobachtung: Schon vor Beginn des Ausverkaufs die Auslagen prüfen, um „Mondpreise“ zu erkennen.
  • Trennung der Ware: Ausverkaufsware muss klar von regulär bepreisten Produkten getrennt sein.

Wichtige Rechte

  • Keine eingeschränkten Rechte: Auch bei niedrigen Preisen gelten die gleichen Gewährleistungsansprüche wie üblich.
  • Reklamation möglich: Mängel, die nicht angegeben wurden, können innerhalb von zwei Jahren reklamiert werden. In den ersten zwölf Monaten liegt die Beweislast beim Händler.

Für Elektrogeräte empfiehlt die VZS einen Blick auf das EU-Energielabel, um effiziente Produkte zu wählen. Die Verbraucherzentrale rät außerdem, Kassenzettel oder Rechnungen gut aufzubewahren – sie sind wichtig für Reklamationen.

Jetzt
,
oder
oder mit versenden.

Es gibt neue Nachrichten auf der Startseite