Aufenthaltsgenehmigungen in Südtirol: Die neuen Daten
Ausländer müssen eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, wenn sie sich länger als drei Monate im Land aufhalten wollen. Die Zahl neuer Aufenthaltsgenehmigungen war im Jahr 2023 mit 2.953 deutlich niedriger als 2022 (3.895), teilt das ASTAT mit. Der Rückgang um 24,2 Prozent sei vor allem darauf zurückzuführen, dass weniger Genehmigungen für ukrainische Staatsbürger ausgestellt wurden. Im Jahr 2022 war die Ukraine mit 1.505 Genehmigungen (38,6 Prozent) das Herkunftsland mit den meisten Anträgen, während es 2023 nur noch 233 Personen (7,9 Prozent) waren. Damit rangiert die Ukraine 2023 hinter Albanien (19,1 Prozent) und Pakistan (neun Prozent auf dem dritten Platz.
Die „wichtigsten“ Gründe für neue Aufenthaltsgenehmigungen waren Familienzusammenführungen (51,3 Prozent), gefolgt von Asyl und Schutzgründen (33,7 Prozent) sowie Arbeitsgründen (7,2 Prozent), berichtet das Landesinstitut für Statistik.
Herkunft und demografische Verteilung
Ende 2023 stammten 44,5 Prozent der Inhaber von Aufenthaltsgenehmigungen aus europäischen Nicht-EU-Staaten, 29 Prozent aus Asien, 18,9 Prozent aus Afrika und 7,5 Prozent aus Amerika. Während sich diese Verteilung seit 2016 kaum verändert hat, ist ein leichter Rückgang bei europäischen Herkunftsländern (von 46,4 Prozent auf 44,5 Prozent) und ein Anstieg bei asiatischen Ländern (von 26,6 Prozent auf 29 Prozent) zu beobachten.
Die größten Gemeinschaften bilden Albanien (5.478 Personen), Pakistan (3.697) und die Ukraine (3.251). Danach folgen Marokko, Kosovo, Indien und weitere Länder mit jeweils unter 3.000 Personen.
Geschlechter- und Altersverteilung
Von allen Inhabern einer Aufenthaltsgenehmigung waren 52,6 Prozent männlich und 47,4 Prozent weiblich. Ein starkes Ungleichgewicht zeigt sich bei bestimmten Herkunftsländern: Während aus Gambia, Mali und Afghanistan deutlich mehr Männer kommen, überwiegen Frauen aus Brasilien, Georgien, der Ukraine und Russland.
Die Altersstruktur zeigt, dass 21,3 Prozent der Personen minderjährig sind, 18,6 Prozent zwischen 18 und 29 Jahre alt, 22,2 Prozent zwischen 30 und 39 Jahre und 20,9 Prozent sind 50 Jahre oder älter.
Dauer der Aufenthaltsgenehmigungen
Mehr als die Hälfte (55,6 Prozent) der ausgestellten Aufenthaltsgenehmigungen ist unbefristet. Dies deute nach Angaben vom ASTAT auf eine stabile Lebenssituation der Betroffenen hin, da für eine unbefristete Genehmigung ein gesichertes Einkommen und eine geeignete Wohnung erforderlich sind.
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26.12.2024
Fünftausend Albaner u alle kassieren Beiträge für Wohnungen usw
Kein Wunder das für Südtiroler keine Wohnungen zu haben sind
Haben nicht Südtirol das Recht zuerst auf eine Wohnung? anscheinend nicht
Das läuft gewaltig ausn Ruder