Zoll warnt eindringlich vor illegaler Pyrotechnik
Heuer war laut den Zoll-Angaben eine große Menge an Feuerwerkskörpern ohne jegliche Kennzeichnung auffällig. Aber auch die gefährlichsten und für den privaten Verbrauch verbotenen Kracher der Kategorien F4 und F3 wurden vielfach sichergestellt. Interimsfinanzminister Gunter Mayr erinnerte an Verletzte und sogar Todesfälle, die es zuletzt in Österreich wegen illegaler Pyrotechnik gab. „Verzichten Sie darauf und schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen“, appellierte er.
Geld- bis hin zu Gefängnisstrafen
Der Zoll führt regelmäßig mobile Schwerpunkteinsätze durch, um illegale Feuerwerkskörper aus dem Verkehr zu ziehen. Oft werden diese beispielsweise aus EU-Staaten wie Tschechien, aber auch aus Drittstaaten nach Österreich geschmuggelt.
„Nach dem Pyrotechnikgesetz unterliegen der Besitz und die Einfuhr von Feuerwerkskörpern strengen Vorschriften”, warnte Zollamtschefin Heike Fetka-Blüthner in der Aussendung. „Insbesondere Produkte ohne Kennzeichnung oder aus unautorisierten Quellen stellen ein hohes Risiko für den Konsumenten dar und sind in Österreich verboten.”
Verstöße gegen das Pyrotechnikgesetz können auch drastische Konsequenzen haben, wenn es nicht zu Unfällen kommt. Neben der Beschlagnahmung drohen Geldstrafen bis zu 10.000 Euro oder Freiheitsstrafen bis zu sechs Wochen für Erzeuger oder Händler, die die Bestimmungen über das Inverkehrbringen missachten, warnt der Zoll.
apa